Verhaltenshinweise bei Zufallsfunden

Datum
25.01.2021

TelefonsupportTelefonsupport Sollten Sie Kampfmittel finden, sind Sie verpflichtet diesen Fund, gemäß § 2 Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg – KampfmV unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei anzuzeigen.

Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren und deren Lage zu verändern.

Erkennen Sie die Gefahren! – Vermeiden Sie die Gefahren! – Tragen Sie zur Sicherheit aller bei!

 

  • Rufen Sie an: 110 (Polizei)

oder

  • Zuständiges Ordnungsamt

oder

  • 033702 214-113 (Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen der Sprechzeiten)
  • Fundmunition
    Fundmunition
  • Waffen und Geschosse
    Waffen und Geschosse
  • Patronen und Geschosse
    Patronen und Geschosse
  • Minen
    Minen

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst

Am Baruther Tor 20
15806 Zossen OT Wünsdorf

Telefon: 033702-2140
Telefax: 033702-214200
kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


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