Telefonsupport Sollten Sie Kampfmittel finden, sind Sie verpflichtet diesen Fund, gemäß § 2 Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg – KampfmV unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei anzuzeigen.
Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren und deren Lage zu verändern.
Erkennen Sie die Gefahren! – Vermeiden Sie die Gefahren! – Tragen Sie zur Sicherheit aller bei!
- Rufen Sie an: 110 (Polizei)
oder
- Zuständiges Ordnungsamt
oder
- 033702 214-113 (Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen der Sprechzeiten)