Die polizeilichen Hundeführer besitzen Fähigkeiten im Bereich der Ausbildung und Betreuung der Tiere. Im Land Brandenburg versehen gegenwärtig 67 Diensthundeführer gemeinsam mit ihrem Diensthund den Dienst.
Die Diensthunde sind ein unverzichtbares Hilfsmittel der Polizei im Kampf gegen die Straftaten. Bei der Polizei Brandenburg verrichten sie ihren Dienst in den Arbeitsbereichen Spürhund Fährte, Spürhund Sprengstoff und Spürhund Rauschgift. Darüber hinaus sind sie auch als Schutzhunde ausgebildet und müssen Angriffe auf die Diensthundeführer vereiteln und nach einer Festnahme die Flucht des Täters unmöglich machen.
Sie werden im Rahmen von Veranstaltungen oder Einsätzen, bei denen eine gute Spürnase oder die Fähigkeit des Schutzhundes benötigt wird, eingesetzt. Hierbei wird von Hundeführern und ihren „Partnern" die Suche nach Vermissten, Tätern, Beweismitteln, Rauschgift, Sprengstoff und Toten bewältigt.
Besonderheiten
Die Dienst- oder auch Polizeihunde sind keine Familienhunde, sondern polizeiliche Einsatz- und Hilfsmittel. Erst nach einer umfangreichen Ausbildung und bestandener Abschlussprüfung dürfen sie als Diensthunde eingesetzt werden. Es ist zu beachten, dass es sich bei den Diensthunden um Lebewesen und keine Maschinen handelt, welche ähnlich wie Menschen, Schwankungen und Fehlern unterworfen sind.
Anforderungen an die Diensthunde:
- Gebrauchshunderasse
- Gesundheit und Fitness, um gestellte Aufgaben erfüllen zu können
- sicheres Umweltverhalten
- mittlere Reizschwelle
- ausgeprägte Härte
- ausgeprägter Kampftrieb
- ausgeprägter Beute-, Bring- und Stöbertrieb
- Selbstbewusstsein, gepaart mit Führigkeit
- Alter zwischen 10 Monaten bis 4 Jahren beim Ankauf