Aufgaben des Personenschutzes

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Datum
12.11.2015

Der Personenschutz verhindert oder wehrt Angriffe ab, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Willens- und Handlungsfreiheit gefährdeter Personen richten.

Art und Unfang der Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach einer vorher erstellten individuellen Gefährdungsanalyse.

Auch Staatsbesuche erhalten durch das Land Brandenburg Personenschutz, sofern eine Gefährdung vorliegt.

Bewerbung beim Personenschutz

Personen, welche beim Personenschutz tätig sein wollen, müssen:

  • eine abgeschlossene Polizeiausbildung haben,
  • mindestens 27 Jahre alt sein und
  • schon über eine gewisse polizeiliche Erfahrung verfügen.
  • Weiterhin muss ein spezieller Eignungstest bestanden werden, der einen körperlichen und psychologischen Teil beinhaltet.

Danach schließt sich eine mehrwöchige Personenschutzausbildung an. In dieser Zeit werden die Polizeibeamten unter anderem in den Bereichen Taktik, Schießen, Sport, Zweikampf und Fahrsicherheit ausgebildet.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung schließt sich eine halbjährige Probezeit im zukünftigen Personenschutzkommando an. Erst danach wird über die Eignung und eine entsprechende Verwendung im Personenschutz entschieden.

Personenschützer müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden, regelmäßig an Aus- und Fortbildung teilnehmen.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

Telefon: 0331 283-3020
Telefax: 0331 283-3029
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