Aufgaben und Zuständigkeiten des Staatsschutzes

Politisch motivierte Kriminalität

Tags
Gewalt
Standorte
Datum
12.11.2015

Staatsschutz

Welche Straftaten sind diesem Bereich zugeordnet?

Straftaten, bei denen Tatumstände und /oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie:

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen,
  • der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen,
  • sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen bzw.
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten.

Zu den politisch motivierten Straftaten gehören insbesondere Straftaten, die sich gegen eine Person wegen ihrer Andersartigkeit richten:

  • Politische Einstellung
  • Hautfarbe
  • Religion
  • Herkunft
  • Sexuelle Orientierung
  • Gesellschaftlicher Status

Politisch motivierte Straftaten können sich auch gegen eine Institution oder ein Objekt richten.

Extremistische und terroristische Straftaten sind dabei die schwerwiegendsten Delikte der Politisch motivierten Kriminalität.

Die Beamten der Abteilung: Zentraler Staatsschutz / Terrorismusbekämpfung des Landeskriminalamtes des Landes Brandenburg beschäftigen sich vor diesem Hintergrund aus maßgeblich mit der Politisch motivierten Kriminalität rechts und links sowie der Politisch motivierten Ausländerkriminalität.

Linke / rechte Szene

Die sogenannte „linke" beziehungsweise "rechte Szene“ ist ständig im Wandel begriffen. Veränderungen im Outfit der Szene, Organisationsverbote, ständige Neuerscheinungen auf dem „Musikmarkt“, darunter auch Produkte mit zum Teil strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten, neue elektronische Medien und die schier undurchschaubaren sozialen Netzwerke erfordern eine zeitgemäße Analyse.

So regen infolge der Musikauswertung die Beamten bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Einstufung der Medien als jugendgefährdend beziehungsweise eine Indizierung an.

Staatschutz - Bindeglied zwischen Bund und Länder

Die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes des Landes Brandenburg ist die zentrale Dienststelle der brandenburgischen Landespolizei zur Sicherung der Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten mit dem Bund und den anderen Ländern sowie innerhalb des Landes Brandenburg auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes.

Hier werden zentral Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren und sonstigen polizeilich relevanten Sachverhalten aus allen oben genannten Phänomenbereichen gesammelt. Im Abgleich mit Erkenntnissen des Bundes und der anderen Länder werden sie ausgewertet, so dass auf dieser Basis anlassbezogen und periodisch Kriminalitäts- und Gefährdungslagebilder erstellt werden können.

Die Auswerte- und Analyseergebnisse der Staatsschutzabteilung sind für die Arbeit der Polizeibehörden des Landes zur Verhinderung und Aufklärung von konkreten Straftaten als auch im Rahmen ihrer kriminalpräventiven Aktivitäten von großer Bedeutung und bilden zudem fundierte Grundlagen für kriminalpolitische Entscheidungen.

Staatschutz - Schnittstelle bei Umsetzung einheitlicher Standards

Darüber hinaus ist die Abteilung Zentraler Staatsschutz/Terrorismusbekämpfung durch ihre Mitarbeiter/-innen in verschiedenen Bundes- und Landesgremien vertreten und somit Schnittstelle bei der Umsetzung von einheitlichen Konzepten und Standards bei der Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität. Mitarbeiter/-innen des Dezernates nehmen teil an regelmäßigen Sitzungen

  • des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechstextremismus/Rechtsterrorismus,
  • des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Linksextremismus/-terrorismus, des Ausländerextremismus/-terrorismus (außer Islamismus) und der Spionage/Proliferation sowie
  • des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ).

Landes-, Friedens- und Hochverrat  sowie Bildung terroristischer Vereinigung

Des Weiteren obliegt der Staatsschutzabteilung die polizeiliche Bearbeitung von Strafverfahren wegen Landes-, Friedens- und Hochverrats sowie der Bildung einer terroristischen Vereinigung nebst weiteren in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten.

Überdies führt sie die polizeilichen Ermittlungen auch auf Verfügung des Polizeipräsidenten, auf besondere ministerielle Anordnung bzw. auf Ersuchen des Generalbundesanwalts, eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft. Im Rahmen der vorgenannten Zuständigkeiten werden auch Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrgenommen.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Landeskriminalamt

Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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