1. Anzeige/Strafanzeige/Benutzerkonto
Benutzerkonto anlegen? Welche Vorteile bringt das?
Während Sie eine Strafanzeige online erstatten, haben Sie die Möglichkeit, ein Benutzerkonto anzulegen. Über dieses Konto können Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter kommunizieren. Nach dem Versand der Strafanzeige werden dort das polizeiliche Aktenzeichen der Anzeige und ihr aktueller Bearbeitungsstand sichtbar.
Wie lege ich ein Benutzerkonto an?
Folgende Schritte sind möglich:
Entweder legen Sie Ihr Benutzerkonto auf der Seite https://polizei.brandenburg.de/konto/registrieren an oder während der Erstattung einer Strafanzeige. Hier können Sie zwischen zwei weiteren Möglichkeiten wählen:
-> Ohne Registrierung
Wählen Sie: "Ohne Registrierung fortfahren“, wird Ihr Anliegen an die Polizei übermittelt und dort bearbeitet. Es besteht jedoch keine Möglichkeit mehr, weitere Informationen mit dem zuständigen Sachbearbeiter über das Online-Postfach auszutauschen.
-> Mit Registrierung
Wählen Sie: "Ich möchte ein neues Benutzerkonto anlegen“, haben Sie die Möglichkeit, mit dem Sachbearbeiter über das Online-Postfach zu kommunizieren sowie Informationen zum Bearbeitungsstand einzusehen. Diese Variante wird insbesondere dann empfohlen, wenn ein späterer Informationsaustausch zum Anliegen absehbar ist, wie z. B. das Mitteilen von Informationen, die erst später bekannt werden.
Kann ich mein Benutzerkonto für weitere Strafanzeigen nutzen?
Ja, das ist möglich. In Ihrem Benutzerkonto können Sie beliebig viele Anzeigen verwalten und Informationen mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter austauschen. Wählen Sie dazu, WÄHREND Sie die Strafanzeige erstatten, auf dem Reiter "Persönliche Daten" den Menüpunkt „Ich besitze bereits ein Nutzerkonto" aus.
Kann ich eine Strafanzeige nachträglich zu meinem Benutzerkonto hinzufügen?
Nein, eine bereits versandte Anzeige kann keinem Benutzerkonto mehr zugeordnet werden.
Was passiert, wenn ich auf den Link zur Aktivierung des Benutzerkontos in der E-Mail nicht klicke?
Das Konto wird nicht aktiviert und Sie können sich nicht einloggen. Es werden auch keine Bearbeitungsstatus-E-Mails auf die E-Mail-Adresse versendet. Der Aktivierungslink ist jedoch unbegrenzt gültig und kann jederzeit aktiviert werden.
Warum kann ich keine Strafanzeige erstellen?
In bestimmten Fällen berichten Benutzer über Fehlermeldungen oder Zwangslogouts beim Erstellen von Anzeigen.
Um eine Anzeige erstellen zu können, müssen im Browser JavaScript und Cookies zugelassen sein. Wurde die Verwendung von Cookies im Browser gesperrt, kommt man über die Seite 1 der Strafanzeige nicht hinaus und erhält eine Fehlermeldung.
Ich habe meine Zugangsdaten (Online-Strafanzeige) vergessen. Lässt sich das Passwort wiederherstellen?
Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen sich ggf. bei der Erstellung einer neuen Strafanzeige neu registrieren. Allerdings benötigen Sie hierzu auch eine neue E-Mail-Adresse. Diese ist zugleich der Benutzername.
Keines der angebotenen Formulare für die Strafanzeige scheint das Richtige zu sein. Welches wähle ich?
Im Zweifel nehmen Sie das Formular „Allgemeine Strafanzeige“ und legen den Vorfall im Freitext möglichst detailliert dar.
Warum muss ich ankreuzen, ob der Tatort im Land Brandenburg liegt?
Die Sachbearbeitung von Strafanzeigen erfolgt bundesweit grundsätzlich nach dem Tatortprinzip. Das heißt: dort, wo etwas passiert ist, wird es auch bearbeitet. Ausnahmen davon sind möglich, werden aber im Einzelfall festgelegt. Auf Ihre Anzeigenerstattung hat das keinen Einfluss.
Was mache ich, wenn mir der Tatort nicht bekannt ist, z. B. bei Straftaten im Internet?
Geben Sie in diesem Falle bei der anfänglichen Frage „Wurde die Tat im Land Brandenburg begangen?“ als Antwort *nein* an und wählen in der Liste der Bundesländer "unbekannt" aus. Die ersten Ermittlungen erfolgen dann an der für Ihren Wohnort (Meldeanschrift) zuständigen Dienststelle.
Was mache ich, wenn ich Ergänzungen zu einer bereits erstatteten Strafanzeige tätigen möchte?
Sollten Sie sich auf polizei.brandenburg.de registriert haben, können Sie jederzeit neue Informationen online mitteilen. Andernfalls teilen Sie uns bitte über ein Kontaktformular Ihre Ergänzungen und die Vorgangs-ID mit.
Kann ich meine Strafanzeige „zurückziehen“?
Sie sollten bei einer einmal erstatteten Strafanzeige begründet formulieren, warum Ihrerseits ein Interesse an einer Strafverfolgung nicht mehr gegeben ist. Ob dies zu einer Einstellung der Ermittlungen des Verfahrens führt, entscheidet jedoch die Staatsanwaltschaft. Sollte diese ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen, steht Ihr privater Wunsch an einer Nichtverfolgung hinten an.
Bekomme ich automatisch eine Anzeigenbestätigung übersandt?
Nein, egal ob Sie sich registrieren oder den Vorgang ohne Registrierung erstellen, eine Bestätigung über die Erstattung bzw. den Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie nicht. Setzen Sie sich bitte hierzu mit dem Sachbearbeiter der Kriminalpolizei in Verbindung oder geben bereits in Ihrer Anzeige an, dass Sie eine Bestätigung, bspw. für Ihre Versicherung, benötigen. Vorab fertigen Sie einen Ausdruck oder ein Screenshot Ihrer Anzeige als Nachweis.
Kann ich den Ermittlungsstand bzw. Akteneinsicht bzgl. meiner Strafanzeige erfahren?
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem Nachfragen zum Ermittlungsstand und der Akteneinsicht. Grundsätzlich befindet die Staatsanwaltschaft über die Erteilung von Akteneinsicht. I.d.R. wird dies durch Ihren Rechtsanwalt beantragt. Rechtsanwälte bekommen die Akte vorübergehend zugesandt und dürfen sie auch kopieren. Auch einer Privatperson kann bei berechtigten Gründen in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht (auszugsweise) zugestanden werden, jedoch ohne die Möglichkeit, Kopien zu erstellen.
Das reine Erfragen des Ermittlungsstandes wird die Staatsanwaltschaft i.d.R. negativ bescheiden. Hier erscheint eine Nachfrage beim Sachbearbeiter sinnvoll.
Werde ich über das Ergebnis meiner Strafanzeige informiert?
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Werdegang. Sie erhebt Anklage bei Gericht oder stellt das Verfahren ein. In jedem Fall werden Sie schriftlich von der Staatsanwaltschaft benachrichtigt.
Wird meine Strafanzeige auf Wunsch anonym behandelt?
Die Polizei kann und wird Ihnen keine Anonymität zusichern. Hierüber befindet die Staatsanwaltschaft. Begründen Sie bitte daher, warum Ihnen in diesem speziellen Fall Ihre Anonymität wichtig ist.
Kann ich meiner Anzeige/meinen Vorgängen Anhänge (Dateien – Fotos, eingescannte Dokumente etc.) beifügen?
Nein, das ist nicht möglich. Teilen Sie in Ihrer Strafanzeige mit, dass Sie Fotos/Dokumente haben. Haben Sie ein Benutzerkonto angelegt, können Sie direkt mit dem Sachbearbeiter der Kriminalpolizei besprechen, wie Sie weiteres Material zur Akte beibringen können.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Aufgrund von Sicherheitslücken in veralteten MS Office-Formaten bitten wir, E-Mail-Anlagen in Formaten ab Office 2010 (*.docx, .xlsx etc.) aufwärts zu übersenden. Der Empfang von Office-Dokumenten, wie zum Beispiel *.doc oder *.xls ist nicht mehr möglich.
Was mache ich, wenn ich eine Straftat (auch im Internet) festgestellt oder eine verdächtige Wahrnehmung gemacht habe?
Bitte nutzen Sie unsere Dienststellensuche, um die für Sie zuständige Dienststelle zu finden, um dort ihre Informationen weiterzugeben. Sie können auch das Kontaktformular nutzen. In NOTFÄLLEN rufen Sie bitte die Rufnummer 110 an.
Kann ich Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Falschparker, anzeigen?
Primär ist hierfür die örtlich zuständige Ordnungsbehörde, das Ordnungsamt, zuständig. Sie können aber auch unser Kontaktformular nutzen.
2. Bußgeld/Verwarngeld
Warum funktioniert mein OWi-Login nicht?
Dafür kann es mehrere Gründe geben, zum Beispiel:
- Der Benutzer hat sich vertippt > Fehlermeldung: "Benutzername oder Passwort falsch“,
- das System ist abgeschaltet und wird gewartet > "Wartungshinweis" wird angezeigt,
- das System oder Teile davon stehen nicht zur Verfügung,
- die Seite wurde bereits abgeschickt und vom Sachbearbeiter geschlossen.
Wie kann ich meine Blitzerfotos speichern?
Die Blitzerfotos können mit einem Rechtsklick auf das Bild und "speichern unter" auf dem PC des Benutzers gespeichert werden.
Kann ich über die Internetwache oder das Bürgertelefon Auskunft zu einem Bußgeldbescheid erlangen?
Nein. Über Vorgänge der Bußgeldstelle kann keine Auskunft erteilt werden. Diese sind für die Kollegen am Bürgertelefon nicht recherchierbar.
Vielleicht hilft Ihnen hier der Bußgeldrechner weiter, der unter der Rubrik „Bürgerservice“ aufrufbar ist? Ggf. können Sie sich auch an die Service-Hotline 03306 – 750 – 600 oder per E-Mail an zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de wenden. Beachten Sie bitte, dass Rechtsbehelfe (z. B. Wider- und Einsprüche) schriftlich (nicht per Mail) formuliert werden müssen. Anderenfalls sind sie nicht wirksam.
3. Beschwerde/Lob zum polizeilichen Handeln
Wo kann ich mich über die Polizeiarbeit beschweren/Polizeiarbeit loben?
Sie können unsere Online-Formulare Beschwerde und Lob nutzen oder sich direkt an die entsprechende Dienststelle wenden.
4. Bewerbung bei der Polizei
Alle Fragen rund um die Bewerbung beantworten die Einstellungsberater in Ihrer Nähe. Die wichtigsten Informationen zur Karriere bei der Polizei Brandenburg finden Sie auch auf unserem Portal.
5. Bachelor-Arbeit Hilfeersuchen
Ich schreibe gerade eine Bachelor-Arbeit an der Hochschule/Universität XY und benötige Informationen/möchte eine Umfrage machen, etc.
Je nach Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Dienststelle oder die Hochschule der Polizei Brandenburg.
6. Coronavirus
Ist die Polizei zuständig bei Verstößen gegen die geltende Eindämmungs-Verordnung?
Nein, die Polizei unterstützt lediglich die zuständigen Behörden und Ämter (Ordnungs- und Gesundheitsämter) bei der Durchsetzung der geltenden Regelungen.
Sind diese nicht erreichbar (z.B. außerhalb der Geschäftszeit), kann die Polizei informiert werden und weitere Maßnahmen treffen.
7. Erreichbarkeiten / Kontakte
Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner/die Adresse/die Telefonnummer einer Dienststelle/Wache/Versammlungsbehörde/eines Polizeireviers/eines Präventionsbereiches, etc.?
Die Erreichbarkeiten der Ansprechpartner/Dienststellen finden Sie unter folgendem Link: Dienststellensuche.
Oder über diesen Weg:
- www.polizei.brandenburg.de aufrufen,
- ganz oben, in der ersten Zeile rechts auf das Zeichen mit Polizeimütze und Lupe klicken,
- über den Klick gelangen Sie zu polizeilichen Erreichbarkeiten im Land Brandenburg.
8. Führerschein
Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?
Wenn Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, haben Sie zuvor Post von einer Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, bekommen. Bei dieser Verwaltungsbehörde müssen Sie den Führerschein in „amtliche Verwahrung“ geben.
Nach Ablauf der festgesetzten Frist können Sie den Führerschein zurück bekommen. Sie können Ihren Führerschein aber auch in jeder Polizeidienststelle des Landes Brandenburg abgeben, wenn die Zentrale Bußgeldstelle als Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid erlassen hat.
9. Fahrradcodierungen
Wann ist die nächste Fahrradcodierung in meiner Nähe?
Alle Termine finden Sie in der Regel unter „Termine für Bürger“. Sofern Sie keinen passenden Termin in Ihrer Nähe finden, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Präventionsdienststelle.
10. (Polizei) Hubschrauber
Warum fliegt der Polizeihubschrauber in meiner Gegend herum?
In der Regel gibt es einen polizeilichen Grund dafür, dass der Polizeihubschrauber im Einsatz ist. Ein möglicher Anlass ist z.B. die Suche nach vermissten Personen oder Tatverdächtigen. Aus datenschutzrechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen wird nicht zu jedem Einsatz Auskunft gegeben.
11. Hinweise geben
An wen kann ich mich bei örtlichen Hinweisen (z. B. bei festgestellten, regionalen Geschwindigkeitsverstößen und dem Wunsch nach entsprechenden Geschwindigkeitskontrollen) wenden?
Wenden Sie sich bitte an eine Polizeidienststelle bzw. einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe oder nutzen unser Kontaktformular.
12. Fragen rund ums Nachbarland Polen
Welche aktuellen Einreisebestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie gibt es?
Aktuelle Informationen finden Sie auf dem Portal der Landesregierung Brandenburg oder auf unserem Portal unter: Corona-Info zum Nachbarland Polen.
Was muss ich normalerweise bei der Einreise und beim Aufenthalt in Polen beachten?
Allgemeine Bestimmungen zur Einreise und zum Aufenthalt in Polen finden Sie auf unserem Portal unter diesem Link: Einreise und Aufenthalt in Polen
13. Praktikum /Referendarausbildung bei der Polizei
Hier finden Sie Ansprechpartner zu Fragen rund um das Praktikum oder Referendarausbildung bei der Polizei Brandenburg.
14. Verkehrsunfall
Kann ich über die Internetwache einen Verkehrsunfall anzeigen?
Nein, das ist gegenwärtig nicht möglich. Kontaktieren Sie im Falle eines Verkehrsunfalls umgehend die Polizei über den Notruf 110 oder eine örtliche Polizeidienststelle! Ausführliche Informationen rund um den Verkehrsunfall finden Sie unter: Ich hatte einen Vekehrsunfall.
15. Verlust
Was mache ich, wenn ich etwas verloren habe, z. B. meine Brieftasche mit Dokumenten?
Die Polizei ist für die Verfolgung/Aufklärung von Straftaten zuständig. Für den reinen Verlust (nicht der Diebstahl) von Dokumenten, wie Personalausweis/Führerschein, ist die hierfür zuständige Melde- oder Verkehrsbehörde zuständig. Hier müssten Sie ggf. eine Versicherung an Eides statt abgeben und ein neues Dokument beantragen.
16. Vorladungen
Kann ich über die Internetwache/das Bürgertelefon Kontakt zu meinem Sachbearbeiter aufnehmen, um bspw. Termine für eine Vernehmung abzusagen oder zu verschieben?
Es ist empfehlenswert, den Sachbearbeiter direkt über die auf Ihrer Vorladung angegebene Telefonnummer zu kontaktieren. So können Sie gleich einen neuen Termin mit ihm persönlich absprechen oder sonstige Belange klären.
17. Waffen
Kann ich einen Waffenschein über die Internetwache beantragen bzw. Waffen anmelden?
Sie finden Informationen, Formulare und Kontakte rund um das Thema Waffen unter folgendem Link: Waffenanträge
„Bürgerservice“ – „Übersicht aller Services“ – „Waffenanträge“.
Hier können Sie sich auch direkt an die für Sie örtlich zuständige Ansprechpartner wenden. Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn ein telefonischer Kontakt nicht gleich zustande kommt. Ggf. nutzen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse für ein Kontaktersuchen.
Wo muss ich einen Kleinen Waffenschein beantragen?
Dieser muss bei den örtlich zuständigen Waffenbehörden in den Polizeidirektionen beantragt werden.
18. Versammlungsanmeldungen
Alle Fragen zu Versammlungsanmeldungen beantworten die Ansprechpartner in den Versammlungsbehörden des Landes Brandenburg. Unter folgendem Link finden Sie ihre Erreichbarkeiten.
19. Ist die Polizei bei Parkverstößen, Ruhestörungen, Abbrennen im Freien oder illegaler Müllablagerung zuständig?
Die Polizei ist für derartige Fälle nicht originär zuständig. Sofern die zuständige Ordnungsbehörde nicht erreicht werden kann (außerhalb der Geschäftszeit), kann die Polizei gerufen werden und handelt dann in Amtshilfe.