Seit dem 1. August 2019 wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst für einen vorerst befristeten Zeitraum von 3 Jahren als Sonderordnungsbehörde auf dem Gebiet der Stadt Oranienburg sowie deren dazugehöriger Ortschaften tätig. In Anlehnung an das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes vom 19. Juni 2019“ wurden dem KMBD die behördlichen Befugnisse auf dem Gebiet der Stadt Oranienburg zugewiesen.
Sonderbefugnisse
Im Rahmen der entstandenen Sonderordnungsbehörde gelten für die Modellregion Oranienburg erweiterte Befugnisse.
- Einsatz der Technik bei Räumverfahren von gewerblichen Kampfmittelräumfirmen steht unter Erlaubnisvorbehalt
- die Bescheinigungen zur kampfmittelbezogen Baufreiheit gem. § 37 a Nr. 3 OBG werden nur durch den KMBD ausgestellt
- Kontrolle der fachgerechten Ausführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen, die Unternehmen durchführen, sowie das Ergreifen erforderlicher Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln durch den KMBD
Eigenfinanzierung in Oranienburg:
1. Anmeldung zur Eigenfinanzierung beim KMBD durch Ihre Kampfmittelräumfirma unter Angabe der von uns mitgeteilten Rahmenplannummer (Siehe Links zum Thema unten)
2. Einreichung der Technologie- und Organisationsdarstellung durch die Kampfmittelräumfirma
3. Anerkennung oder Versagung der Technologie- und Organisationsdarstellung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst – sog. Erlaubnisvorbehalt
4. Bescheid gem. § 37 a Nr. 2 OBG – zur Anerkennung oder Versagung der TO
5. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme zur Kampfmittelräumung frühestens 14 Tage, durch vorher bei uns getätigte Anmeldung, nach dem Bescheid zur Anerkennung erfolgen darf
6. Kontrolle der fachgerechten Ausführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen, die Unternehmen durchführen, sowie das Ergreifen erforderlicher Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst
7. Erstellen der Bescheinigung zur kampfmittelbezogenen Baufreiheit gem. § 37 a Nr. 3 OBG nach Fertigstellung der Maßnahmen zur Kampfmittelräumung