Polizeibedienstete nehmen im Rahmen des Streifendienstes alle anfallenden Aufgaben wahr.
Sie sind in der Regel zu zweit mit dem Funkstreifenwagen unterwegs, um für die öffentliche Sicherheit in einem bestimmten Streifenbezirk zu sorgen. Sie können aber auch: zu Fuß, mit Diensthund, Fahrrad, Krad oder Boot angetroffen werden.
Folgenden Aufgaben stellen sich die Polizisten im Rahmen ihres Streifendienstes:
- sie übernehmen Einsätze infolge von Notrufen (110),
- veranlassen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung,
- nehmen Straf- und Verkehrsunfallanzeigen auf,
- unterstützen die kriminalpolizeilichen Ermittlungen,
- führen Verkehrskontrollen durch,
- übernehmen präventivpolizeiliche Aufgaben und pflegen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern,
- kümmern sie sich um Amts- und Vollzugshilfeersuchen.