Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst

Datum
31.07.2015

In der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes erhalten die Polizeimeisteranwärter/- innen das erforderliche Basiswissen für ihre spätere Tätigkeit im Wach- und Wechseldienst und in der Bereitschaftspolizei.

Die fachtheoretische Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst findet an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg statt und gliedert sich laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst (APOmPolD) in drei Ausbildungsabschnitte:

  • erster Ausbildungsschnitt (12 Monate)
  • zweiter Ausbildungsabschnitt mit integriertem viermonatigem Praktikum (9 Monate) und
  • dritter Ausbildungsabschnitt einschließlich Laufbahnprüfung (9 Monate).

Gemäß Lehrordnung für die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst (LOmPolD/FHPol BB) begleiten die Auszubildenden in allen drei Ausbildungsabschnitten unter anderem folgende Fächer und unterrichtsbegleitende Trainings:

 

  • Strafrecht, Eingriffsrecht und Verkehrsrecht,
  • Kriminalistik, Angewandte Psychologie,
  • konditionsfördernder Sport,
  • Einsatz- und Verhaltenstraining,
  • Verkehrslehre,
  • Umgang mit der Schusswaffe sowie
  • Englisch.

 

Während der zweieinhalbjährigen Ausbildung haben die Anwärter zwei Zwischenprüfungen zu bestehen. Dazu zählen beispielsweise die fachtheoretischen Leistungsnachweise durch Klausuren oder Fachgespräche sowie die Absolvierung der Sportleistungstests. Wer die Zwischenprüfungen nach einmaliger Wiederholung endgültig nicht besteht, wird entlassen.

Am Ende der Ausbildung müssen die Auszubildenden polizeiliche Sachverhalte taktisch geschickt, rechtlich korrekt und kommunikativ angepasst bewältigen können. Mit der Laufbahnprüfung (l. Fachprüfung) wird durch das staatliche Prüfungsamt festgestellt, ob der Anwärter für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes befähigt ist.

Nach bestandener Laufbahnprüfung werden die nun fertigen Polizeimeister/- innen in der Regel in die vier Bereitschaftspolizeien der Direktion Besondere Dienste oder zum Wach- und Wechseldienst in die Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums versetzt.

Verantwortlich:

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