Nach bestandenem Bachelorstudium werden die Polizeikomissare/-innen in der Regel in die vier Einsatzhundertschaften der Direktion Besondere Dienste oder zum Wach- und Wechseldienst in die Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums versetzt.
Nach Übergabe der Zeugnisse durch den Präsidenten der Fachhochschule werden die Polizeikommissare/- innen meist von ihren neuen Dienstvorgesetzten zum Beamten auf Probe ernannt. Nach erfolgreicher Probezeit steht nach drei Jahren eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit an.