Bei der Polizei des Landes Brandenburg gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Geschwindigkeitsüberschreitung festzustellen. Zum einen mittels Blitzertechnik und zum anderen durch die Nutzung von Lasergeräten.
Die Lasermessung kommt überwiegend im Wach- und Wechseldienst zum Einsatz. Bei geringeren Überschreitungen kann direkt vor Ort ein Verwarnungsgeld gezahlt werden. Damit ist der Vorgang abgeschlossen.
Bei Verweigerung der Zahlung oder bei Bußgeldverstößen werden die Personalien aufgenommen und an die Bußgeldstelle weitergeleitet.
Der andere Weg sind die Blitzeranlagen. Es kommen Geräte zum Einsatz, die in Fahrzeuge eingebaut sind oder auch solche, die direkt an der Straße aufgebaut werden können.
Die Anlagen speichern die Überschreitungen in digitaler Form und diese werden an die Bußgeldstelle übersandt.
Im ersten Schritt werden die Daten im Auswertesystem verfügbar gemacht.
Auswertung der Bilder
Auswertung von Blitzerfotos Mit einer Auswertesoftware werden die Bilder aller, durch die Polizei des Landes Brandenburg verwendeten Messsysteme, ausgewertet. Es werden die Daten mit den Messprotokollen abgeglichen, aus Datenschutzgründen die Beifahrer abgedeckt und Fahrerfotos geschärft. Gurt- und Handyverstöße, die durch den Bildauswerter eindeutig zu erkennen sind, werden ebenso zur Anzeige gebracht.
Mit dem amtlichen Kennzeichen erfolgt eine automatisierte Abfrage der Halterdaten im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Druck und Kuvertierung
Druck und Kuvertierung Nach Mitteilung der Halterdaten vom Kraftfahrtbundesamt werden die erstellten Schreiben gedruckt. Eine Kuvertieranlage faltet die Schreiben, steckt diese in Briefumschläge und verschließt die Umschläge.
Druck und Kuvertierung Die verschlossenen Briefumschläge werden von der Kuvertieranlage genommen und versandt.
Was wird versandt?
Postkiste mit Bußgeldbescheiden Die so versandten Fahrerermittlungen, Verwarnungen oder Anhörungen enthalten unter anderem Zugangsdaten zum Nutzerbereich im Bürgerportal.
Dort können die Blitzerfotos eingesehen werden und die Antworten zur Anhörung oder Fahrerermittlung online an die Zentralen Bußgeldstelle erfolgen.
Antworten, die nicht digital gesendet werden, können auch auf dem Postweg erfolgen.
Posteingänge
Posteingänge Klammern entfernen und einscannen Alle in der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg eingehenden Schreiben werden eingescannt und dem jeweiligen Vorgang als elektronisches Dokument beigefügt. Vor dem Scannen müssen alle Heft- und Büroklammern entfernt werden.
Täglich erreichen die ZBSt ca. fünftausend Schriftstücke
Scannen der Unterlagen
Einscannen von Unterlagen Bevor die gescannten Schreiben in der elektronischen Akte gespeichert werden, erfolgt eine Sichtkontrolle. Dabei wird geprüft, ob alles richtig und vollständig gescannt wurde.
Ablage der Akten
Archiv der Zentralen Bugeldstelle Vor der Einführung des elektronischen Dokumentenmanagementsystems wurden 5 Registraturen mit einem Aktenbestand von jeweils 240 000 Stück betrieben.
Aufbewahrung von Daten
Mit Abschluss des Verfahrens beginnt eine Aufbewahrungsfrist gemäß § 49c Abs. 1 und 5 OwiG in Verbindung mit § 489 Abs. 4 StPO. Dannach werden die Daten bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro nach fünf Jahren, bis 250 Euro nach zwei Jahren gelöscht. Personenbezogene Daten von abgeschlossenen Verwarnungen werden nach vier Monaten gelöscht.