Haben Sie einen Bauantrag in einem kampfmittelverdächtigen Gebiet bei Ihrem zuständigen Bauamt gestellt oder haben Sie den Verdacht, dass Sich auf Ihrem Grundstück Kampfmittel befinden, können Sie einen Antrag zur Überprüfung des Kampfmittelverdachts stellen. (Siehe Links zum Thema: Antrag Überprüfung der Kampfmittelbelastung).
Wir werden Ihren Antrag bearbeiten und Sie über das Ergebnis in Kenntnis setzen und Ihnen mitteilen, ob Maßnahmen zur Erreichung der Kampfmittelfreiheit notwendig sind. Bitte beachten Sie bei ihrem Bauvorhaben, dass die Bearbeitung des Antrages mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Für die Verlegung von Medienträgern und die damit verbundenen erforderlichen Bodeneingriffe in Bestandstrassen in Kampfmittelverdachtsgebieten ist befristet bis zum 31.03.2025 eine Freistellung von Anträgen auf Grundstücksüberprüfung möglich. Weitere Hinweise hierzu finden Sie im Merkblatt zur Freistellung von Kampfmittelanfragen für die Verlegung von Medienträgern (siehe Links zum Thema: Verlegung von Medienträgern).
Wollen Sie Ihr Grundstück im Rahmen einer Eigenfinanzierung durch eine autorisierte Kampfmittelräumfirma* überprüfen lassen oder konnte im Ergebnis der Prüfung kein entlastender Bescheid erteilt werden, können Sie einen Antrag auf Eigenfinanzierung stellen. (Siehe Links zum Thema: Antrag Eigenfinanzierung).
Bitte beachten Sie die besonderen Umstände bei der Überprüfung der Kampfmittelsuche in der Modellregion Oranienburg (Siehe Link zu Eigenfinanzierung in Oranienburg).
*Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Horstweg 57, 14478 Potsdam.