In dieser belastenden Situation sollten Sie mit Ihren Gefühlen möglichst nicht allein bleiben. Reden Sie mit einer guten Freundin / einem guten Freund oder einer anderen Person Ihres Vertrauens über all das, was Sie augenblicklich bewegt. Dies ist ein erster Schritt, das Erlebte aktiv zu bewältigen.
Was wir für Sie tun können
Ihnen stehen zwei Formen an professioneller Hilfe zur Verfügung:
- zum einen können Sie bei einer Beratungsstelle mit Rat und Unterstützung rechnen,
- zum anderen haben Sie die Möglichkeit, sich mit der Erstattung einer Anzeige zu wehren.
Keiner der Mitarbeiter der Beratungsstelle wird Sie drängen, sich an die Polizei zu wenden, wenn Sie dies nicht wollen oder wenn Sie sich der Situation nicht gewachsen fühlen. Sie erhalten dort jedoch Beistand, Rat und Unterstützung.
Die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei liegt im eigenen Ermessen. Eine Rücknahme der Anzeige ist möglich. Diese Entscheidung ist jedoch unwiderruflich.
Was passiert bei der Anzeigenerstattung?
Sexuelle Gewalt ist eine schwere Straftat und die Polizei wird alles tun, um die Strafverfolgung des Täters erfolgreich abzuschließen.
Die Polizei hat Verständnis für Ihre psychische Belastung.
Zunächst:
- Schildern Sie kurz die Tat, damit Sofortmaßnahmen zur Feststellung des Täters eingeleitet werden können!
- Bringen Sie bitte alle Beweisstücke mit! (z. B. Bekleidung, Wäsche, andere Gegenstände, die der Täter berührt hat. Nicht verändern! Nicht waschen!).
- Machen Sie sich evtl. vorher Notizen über den Tathergang (als kleine Gedankenstütze)!
- Sie können eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
Der Polizeibeamte übergibt Ihnen die für Ihren Fall gültige Bearbeitungsnummer und die telefonische Erreichbarkeit des zuständigen Bearbeiters.
Wie geht es weiter?
Die Polizei fährt Sie zur Untersuchung ins Krankenhaus. Auch wenn Sie erst einmal keine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen, suchen Sie trotzdem sofort einen Arzt (bei Vergewaltigung einen Gynäkologen) auf. Es besteht die Möglichkeit der Ausgabe eines Hilfeschecks für eine gerichtsmedizinische Untersuchung durch den Opferhilfeverein „Weisser Ring e. V.“
Der ärztliche Befund kann ein wichtiger Beweis vor Gericht sein. Dazu ist es erforderlich, dass Sie den Arzt von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden. Waschen Sie sich bitte nicht vor der Untersuchung, auch wenn es unangenehm ist.
Untersucht werden:
Spermien, körperliche Verletzungen, auch die Möglichkeit einer Schwangerschaft oder von Geschlechtskrankheiten.
Lassen Sie sich die „Pille danach“ verschreiben. Notieren Sie sich Ihre Aussagen, damit Sie sich bei der Gerichtsverhandlung daran erinnern können.
Fragen Sie nach Ihren Rechten als Opfer (Anwalt, Nebenklage, Opferentschädigung).
Der Prozess
Die Polizei leitet nach Abschluss der Ermittlungen die Akten weiter an die Staatsanwaltschaft. Hier kann eine weitere Vernehmung stattfinden. Sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen, müssen Sie wieder als Zeuge aussagen.
Holen Sie sich Rat bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen.
Der Antrag kann auch über Ihren Anwalt erfolgen. Sie können beantragen, dass während Ihrer Vernehmung vor Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Ist der Täter ein Bekannter, Freund oder Verwandter können Sie beantragen, ihn während Ihrer Aussage vor Gericht auszuschließen. Sie können verlangen, dass Ihnen das Ergebnis des Strafverfahrens mitgeteilt wird.
Es besteht die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbetreuung durch eine Opferhilfeeinrichtung.
Weitere Ansprechpartner
Opferhilfe Land Brandenburg e. V.
- 14776 Brandenburg, Steinstraße 12, Telefon: 03381 224855
- 03044 Cottbus, Gerhard-Hauptmann-Str. 15 , Telefon: 0355 7296052
- 14467 Potsdam, Jägerstraße 36 , Telefon 0331 2802725
- 01968 Senftenberg, Ernst-Thälmann-Str. 66 , Telefon: 03573 140334
- 16816 Neuruppin, Karl-Marx-Straße 33/34 , Telefon: 03391 512300
- 15230 Frankfurt/O., Rosa-Luxemburg-Str. 24 , Telefon: 0335 6659267
WEISSER RING e. V.
- 14471 Potsdam, Nansenstraße 12 , Telefon: 0331 291273
Frauenberatungsstelle Potsdam
- 14471 Potsdam, Garnstraße 33 , Telefon: 0331 974695