Ich wurde Opfer eines Überfalls

Tags
DGS
Gewalt
Lebenslage
Schadensfall
Schutz
Datum
17.05.2021

Ein Überfall ist ein überraschender Angriff, auf den man sich nicht vorbereiten kann. Er kann auch hinterlistig sein. Das ist der Fall, wenn der Täter planmäßig unter Verdeckung seiner wahren Absicht mit List vorgeht, er also planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt.[1]Im Volksmund ist ein Überfall nichts anderes als eine Raubstraftat. Etwa, wenn jemand überraschend gewalttätig wird bzw. androht, Gewalt anzuwenden, um sich fremde Wertsachen oder Geld anzueignen.

Was wir für Sie tun können:

Sollten Sie Opfer einer solchen Straftat geworden sein, rufen Sie sofort den polizeilichen Notruf 110 an! Wir werden Ihnen schnellstmöglich zu Hilfe eilen und weitere Maßnahmen einleiten.

Woran Sie denken sollten:

  • Vermeiden Sie es, als Opfer einer solchen Straftat, Widerstand zu leisten! Dies könnte den oder die Täter provozieren.
  • Verhalten Sie sich kooperativ, um Schaden von Ihnen fern zu halten! Versuchen Sie sich möglichst viel über die Täter einzuprägen (Kleidung, Größe, Haarfarbe, Sprache/ Akzent/ Dialekt, Fluchtrichtung, Fluchtfahrzeug etc.) und teilen Sie uns diese Fakten in Ihrem Notruf mit!
  • Wenn möglich, machen sie sich Notizen! Viele Handys bieten die Möglichkeit, Sprachmemos anzufertigen. Auch ein Foto kann die Situation oder die Flucht des oder der Täter dokumentieren. Dies erhöht die Chancen, dass der bzw. die Täter gefasst oder später ermittelt werden können.
  • Teilen Sie uns auch mit, ob Sie verletzt wurden, sodass wir medizinische Hilfe organisieren können.

Wie geht es weiter?

Wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Täter noch in der Nähe des Tatortes befinden, werden wir sofort nach ihnen suchen. Die Strafanzeige wird anschließend durch uns protokolliert. Durch den Täter weggenommene Gegenstände, die mit einer Serien-/ Individualnummer versehen sind, werden zur Fahndung ausgeschrieben.

Es ist möglich, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einer Zeugenaussage/ Lichtbildvorlage vorgeladen werden. Sie haben auch zu diesem Zeitpunkt noch die Möglichkeit, ergänzende Angaben zu machen oder evtl. ärztliche Atteste beizubringen. Die Kosten, die durch Ihre nachträgliche Zeugenaussage entstehen, werden Ihnen erstattet. Sollten der oder die Täter ermittelt/ergriffen werden, werden wir es Ihnen mitteilen, so dass Sie auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass Sie als Zeuge im Strafverfahren vor Gericht erneut aussagen müssen.


[1] Quelle: NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht) 04, 93

 


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