In jeder Polizeidirektion gibt es eine "Sonderüberwachungsgruppe" bei der Verkehrspolizei. Zu den wesentlichen Aufgaben der Polizeibediensteten gehören die Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs sowie die Unterstützung des Wach- und Wechseldienstes bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, insbesondere bei Beteiligung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge.
Die SüGru kontrolliert vorrangig Lastkraftwagen, Kleintransporter, Busse und Kleinbusse sowie deren Anhänger, aber auch Gefahrguttransporte, Tiertransporte und Schwerlasttransporte.
Die Verkehrsüberwachung umfasst die Kontrolle mitzuführender Dokumente, der Einhaltung der Sozialvorschriften sowie des technischen Zustands (einschl. Abmaße und Gewichte) und der Ladungssicherung.
Die Kontrolltätigkeit erfolgt sowohl mobil als auch in stationärer Form (Standkontrollen). Abfahrtkontrollen von Bussen gehören auch zum Aufgabengebiet der spezialisierten Beamten/-innen.