Bewerbung für den höheren Polizeivollzugsdienst

Auch für Seiteneinsteiger

Tags
Bewerbung
Datum
09.11.2015

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich eröffnet die Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung der Polizei - LVPol) die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber, die allgemeine und spezielle Anforderungen erfüllen, in die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes einzustellen.

Über die Einstellung sogenannter „Seiteneinsteiger" entscheidet das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg im Rahmen des Personalbedarfs und mit Blick auf die Stellenplansituation bzw. die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Stellenausschreibungen für die Einstellung von Seiteneinsteigern in den höheren Polizeivollzugsdienst werden in der Regel in der „Neuen Juristischen Wochenschrift" sowie bei Stellenausschreibungen in der Internetwache unter: Stellenausschreibungen veröffentlicht

 

Auswahlverfahren

Erfüllen Sie als Bewerberin/Bewerber die formalen Einstellungsvoraussetzungen, werden Sie  in einem mehrstufigen Auswahlverfahren auf ihre Eignung für den höheren Polizeivollzugsdienst geprüft.

Zunächst absolvieren Sie ein psychologisches Messverfahren, das sogenannte „Jobfidence". Dieses beinhaltet verschiedene Testbereiche aus deren Ergebnissen eine Eignungsklasse für jeden/e Bewerber/-in errechnet wird.

Im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens erfolgt eine polizeiärztliche Untersuchung, um die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst (sogenannte Polizeidiensttauglichkeit) zu prüfen.

In der letzten „Etappe" müssen sich die verbleibenden Bewerberinnen/Bewerber einer Auswahlkommission vorstellen. Neben direkten (Einzel-) Gesprächen mit den Mitgliedern der Auswahlkommission müssen sie einen ca. 10-minütigen Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema halten und an einer Gruppendiskussion teilnehmen.

 

Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes kann eingestellt werden, wer unter anderem:

  • zum Einstellungstermin das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten und charakterlich geeignet ist,
  • mit dem Gesetz noch nicht in Konflikt geraten ist,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
  • die gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst erfüllt,
  • über förderliche Fremdsprachenkenntnisse, vorzugsweise Kenntnisse der englischen Sprache, verfügt und
  • ein mehr als dreijähriges Studium an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule mit einer Staatsprüfung oder (soweit üblich) mit einer Hochschulprüfung absolviert hat

oder

  • ein in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium an einer Fachhochschule mit einem Mastergrad abgeschlossen hat.

Das Studium muss geeignet sein, um in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst die Laufbahnbefähigung für den höheren Polizeivollzugsdienst zu vermitteln.

Die Mindestkörpergröße für Bewerberinnen und Bewerber beträgt einheitlich 1,60 m.

 
Hinweis für Bewerber mit zweiter juristischer Staatsprüfung:

Abweichend zu den obigen Voraussetzungen kann direkt (ohne Vorbereitungsdienst) in den höheren Polizeivollzugsdienst eingestellt werden, wer unter anderem:

  • zum Einstellungstermin das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
  • die zweite juristische Staatsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung (vorzugsweise mindestens mit der Note „befriedigend") bestanden hat.


Polizeiliche Fachbildung

Erfüllen Sie die obigen Voraussetzungen und haben das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, werden Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Polizeiratsanwärtern ernannt.

Im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolvieren Sie den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes. Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens zwei Jahre und sechs Monate. Er umfasst eine Unterweisungszeit sowie ein zweijähriges Studium. Das erste Studienjahr wird an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg durchgeführt. Im zweiten Jahr studieren die Ratsanwärterinnen und Ratsanwärter an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup (NRW).

Nach Bestehen der Laufbahnprüfung für den höheren Polizeivollzugsdienst werden Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zu Polizei- bzw. Kriminalräten ernannt und entsprechend den dienstlichen Erfordernissen in Führungsfunktionen des höheren Polizeivollzugsdienstes im Land Brandenburg eingesetzt.

Bewerberinnen und Bewerber mit zweiter juristischer Staatsprüfung, die das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, werden (ohne Vorbereitungsdienst) direkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Polizei-/Kriminalrätin bzw. zum Polizei-/Kriminalrat ernannt. Diese Bewerberinnen und Bewerber haben bereits durch ihre abgeschlossene zweite juristische Staatsprüfung die Laufbahnbefähigung für den höheren Polizeivollzugsdienst erworben.

In der regelmäßigen dreijährigen Probezeit erhalten Sie die vorgeschriebene polizeiliche Fachbildung. Diese umfasst eine „praktische Stationsausbildung", in der Sie zunächst eine fachtheoretische und -praktische Ausbildung in polizeispezifischen Belangen (zum Beispiel: Führungs- und Einsatzlehre, Kriminalistik/Kriminologie/Kriminaltechnik, Verkehrslehre, Eingriffstechnik, Waffenkunde, etc.) erhalten.

Dabei lernen Sie vor Ort nicht nur die Aufgaben und die Organisation der Polizeibehörden und -einrichtungen sowie des Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg kennen, sondern stellen sich auch den täglichen Gegebenheiten des Polizeidienstes. So nehmen Sie unter anderem an Einsätzen im Wach- und Wechseldienst teil und wirken bei der Kriminalitäts- bzw. Verkehrsunfallbekämpfung mit.

Nach der „praktischen Stationsausbildung" folgt ein sechsmonatiger Studienkurs (quasi als Fortbildung ohne Abschlussprüfung) an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup (NRW). Im Anschluss daran werden die Polizei- bzw. Kriminalräte entsprechend den dienstlichen Erfordernissen in Führungsfunktionen des höheren Polizeivollzugsdienstes eingesetzt.

Verantwortlich:

Ministerium des Innern und
für Kommunales
des Landes Brandenburg
Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-2060
Telefax: 0331 866-2666
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