Visuelle Fahndungshilfe

Phantombilderstellung

Tags
Kriminaltechnik
Datum
29.06.2023

Visuelle Fahndungshilfe

Durch Erstellung von visuellen Fahndungshilfen kann die polizeiliche Fahndung unterstützt werden. Das geschieht durch:

  • die computergestützte Fertigung von subjektiven Porträts (Phantombildern) nach Angaben von Zeugen für die Fahndung nach Personen
  • die Fertigung von bildlichen Darstellungen zu durch Straftaten in Verlust geratene wertintensive Gegenstände (Sachfahndungsbilder)

Die Zeugen werden nach Terminabsprache vor Ort persönlich aufgesucht oder auf die örtliche Polizeiwache geladen.

Die erstellten Fahndungshilfen ermöglichen die gezielte Fahndung und erhöhen die Chancen zur Aufklärung des betreffenden Sachverhaltes.

  • Phantombildzeicher am Computer
  • Digital erstellte Tätergesichter
  • Digital erstellte Gesichtsteile
  • Phantombildzeichner erstellt ein Phantombild
  • Phantombildzeichner arbeitet am Computer
  • Erstellung eines Phantombildes mit Photoshop

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Landeskriminalamt

Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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