Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

im Rahmen der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Tags
Datenschutz
Datum
22.07.2025

Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Polizeipräsidium.

 

1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die für die Durchführung zuständige Stelle:

 

Polizeipräsidium

Kaiser-Friedrich-Straße 143

14469 Potsdam

E-Mail:  Pressestelle.pp@polizei.brandenburg.de

 

2. Die zuständige behördliche Datenschutzbeauftragte können Sie unter folgender Kontaktadresse erreichen: 

 

Polizeipräsidium (Land Brandenburg)

Kaiser- Friedrich-Straße 143

14469 Potsdam 

E-Mail: Datenschutz.pp@polizei.brandenburg.de

 

3. Zweck der Datenverarbeitung 

 

Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Näheres zur Ausgestaltung des Prozesses ist der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu entnehmen. Diese ist allen Bediensteten zugänglich.

 

4. Rechtsgrundlage

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich hinsichtlich der Datenverarbeitungen im Vorfeld der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (z. B. Kontaktaufnahme zu Ihnen) aus Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c, Abs. 3 DSGVO. Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtung aus § 167 Abs. 2 SGB IX erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Dies ist auch die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, sofern Sie der Durchführung zugestimmt haben.

 

5. Mögliche Empfänger von Daten 

 

Im Rahmen der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erhalten folgende Personen bzw. Institutionen Daten:

  • Im Rahmen ihrer gesetzlich vorgegebenen Kontrollaufgaben erhält ein Mitglied des Personalrats und bei schwerbehinderten und gleichstellten behinderten Menschen auch die Schwerbehindertenvertretung die Information, dass Ihnen die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten ist. Dabei erhalten die Interessenvertretungen die Information, dass Sie innerhalb eines Jahreszeitraums länger als sechs Wochen arbeits-/dienstunfähig erkrankt waren; es erfolgt keine Angabe über Art und Dauer der Erkrankung.
  • Im Rahmen der notwendigen Dokumentation werden das Angebot zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (Anlage 1), die Rückantwort (Anlage 3), ggf. das Erinnerungsschreiben (Anlage 4), ggf. das Formblatt bei fehlender Rückantwort (Anlage 5), ggf. das Formblatt bei Zustimmung/Ablehnung und Abbruch des BEM-Verfahrens (Anlage 6) und die Abschlussdokumentation (Anlage 9) in die Personalakte aufgenommen.

 

Daneben kommt eine Übermittlung von Daten nur in Betracht, wenn und soweit Sie vorher zugestimmt haben:

  • An die mit Ihrem Einverständnis weiteren bestimmten Teilnehmenden am Gespräch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • ggf. an eine Vertretung des Stabsbereiches Personal, soweit dies erforderlich ist
  • ggf. an Externe (z. B. Krankenkasse, Rehabilitationsträger, Inklusionsamt), soweit dies im Gespräch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements einvernehmlich als zielführend erachtet wird.

 

Soweit Ihre persönlichen Daten bei den Stabsbereichen Personal elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch den ZDPol und den ZiTBB.

 

6. Umfang der Speicherung und Speicherdauer

 

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erlangte Informationen werden ausschließlich in dem auf den Anlagen der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement im Polizeipräsidium dargestellten Umfang dokumentiert und in die Personalakte aufgenommen. Ärztliche Angaben zu Krankheitsdiagnosen werden grundsätzlich nicht erfasst. 

Jede weitere Dokumentation, etwa von persönlichen Daten medizinischer Art, die zwingend in die Personalakte aufzunehmen ist, erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Hinsichtlich des Inhalts Ihrer Personalakte können Sie jederzeit bei Ihrer personalführenden Stelle Auskunft erhalten. 

Die Entfernung der Unterlagen aus der Personalakte erfolgt nach §§ 99, 100 LBG, bei Tarifbeschäftigten i. V. m. § 26 Abs. 4 BbgDSG. Danach sind Unterlagen über Erkrankungen nach Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung des Vorgangs abgeschlossen wurde, fünf Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen, aus denen die Art der Erkrankung ersichtlich ist, sind unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten, wenn sie für den Zweck, zu dem sie vorgelegt worden sind, nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus haben Beamte und Tarifbeschäftigte gemäß § 99 Abs. 1 Unterabsatz 2 LBG nach zwei Jahren einen Anspruch auf die Entfernung von solchen Unterlagen aus der Personalakte, die für sie/ihn ungünstig sind oder ihr/ihm nachteilig werden können. Eine Dokumentation, die sich als unbegründet oder falsch erwiesen hat, ist mit Zustimmung der/des Betroffenen unverzüglich aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten.

 

7. Rechte nach der DSGVO

 

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen nachfolgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 
  • Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Sollten Sie von oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die für die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zuständige Dienststelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Deutschland

Telefon: +49 33203 356-0

Telefax: +49 33203 356-49

E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

 

8. Freiwilligkeit der Mitwirkung und der Angabe von personenbezogenen Daten

 

Abschließend weisen wir darauf hin, dass es keinerlei Verpflichtung gibt, das Betriebliche Eingliederungsmanagement durchzuführen. Angaben zu personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind freiwillig. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Vorangegangene Verarbeitungen bleiben in Ihrer Rechtmäßigkeit unberührt.

Soweit eine Mitwirkung unterbleibt, hat dies keinerlei dienst- oder arbeitsrechtliche Folgen.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium Land Brandenburg

Adresse:
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

E-Mail:
praesidium.potsdam@polizei-internet.brandenburg.de

Telefon*: 0331 2835 0331
Fax: 0331 283-3039

*Anrufe zum Ortstarif, Mobilfunk kann abweichen.
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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