Verkehrssünder aufgepasst

Neue Regelungen der Straßenverkehrsordnung

Tags
Gefahren
Straßenverkehr
Verkehr
Datum
19.10.2017

Heute treten neue Regelungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Verkehrssünder müssen ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Blockade der Rettungsgasse, Nichtbeachten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn, Smartphone- und Tablet-Nutzung im Auto oder Verdecken des Gesichts während der Fahrt werden jetzt nun richtig teuer.

Rettungsgasse

Bildet man keine Rettungsgasse, wird man nicht wie bisher mit 20 Euro, sondern mit mindestens 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg bestraft. Kommt es zu einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, so dass dabei neue Tatbestände entstehen, können zusätzlich Fahrverbote und Geldbußen bis zu 320 Euro verhängt werden. Ein Beispiel: Hat man keine Rettungsgasse gebildet und dabei noch Einsatzkräfte gefährdet, muss man mit 280 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Handy & Co

Auch Smartphone- und Tablet-Nutzung im Auto wurde härter geregelt. Die Handynutzer am Steuer zahlen ab sofort satte 100 Euro Bußgeld. Bei schweren Verstößen drohen künftig auch Fahrverbote und Geldbußen von 150 bzw. 200 Euro. Der § 23 StVO berücksichtigt in seiner neuer Aktualisierung die technische Entwicklung der Unterhaltungselektronik und passt entsprechend den Gesetzestext an. So sind von der Regelung nicht nur Handys, sondern auch Tablets, Netbooks und alle künftigen Entwicklungen betroffen, die vom Fahrzeugführer während der Fahrt genutzt werden. Dagegen ist die, aus Sicht der StVO, sichere Nutzung von Sprachsteuerung und Vorlesefunktion am Steuer erlaubt.

Verhüllungsverbot

Um eine effektive Verkehrsüberwachung zu gewährleisten und im Fall eines Verkehrsverstoßes den Fahrzeugfahrer eindeutig identifizieren zu können, wurde die letzte Regelung erschaffen. Mit 60 Euro wird bestraft, wer sein Fahrzeug verhüllt führt. Gemeint sind Masken, Schleier und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und unter https://www.bussgeldkatalog.org/

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