Die Autobahnpolizei ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrspolizei. Ihre Aufgabe besteht darin, insgesamt 806 Kilometer Bundesautobahn zu überwachen. Dies entspricht in etwa 160 - 220 Kilometer für jeden der vier direktionalen Zuständigkeitsbereiche.
Ausgerichtet nach den Himmelsrichtungen erstreckt sich im Land Brandenburg der Bereich der Autobahnen wie folgt:
- im Norden: BAB 19, BAB A24 und A20 bis an das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
- im Osten: BAB A12 und A15 bis an das Land Polen,
- im Süden: BAB A9 bis an das Bundesland Sachsen-Anhalt und BAB A13 an das Bundesland Sachsen,
- im Westen: BAB A2 bis an das Bundesland Sachsen-Anhalt
- sowie im Bereich der BAB 10, BAB A111, A113, A114, A115 und A117 bis an das Land Berlin.
Zu den besonderen Herausforderungen bei der Arbeit der Autobahnpolizei zählt vor allem die allgegenwärtige Gefahr durch die gefahrenen hohen Geschwindigkeiten.
Die Autobahnpolizisten nehmen Verkehrsunfälle und Strafanzeigen auf, begleiten Schwerlasttransporte, sichern Pannenfahrzeuge ab und beseitigen Gefahrenstellen, verfolgen Autodiebe und andere Kriminelle und ahnden festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Alles in allem erfüllt die Autobahnpolizei somit eine Vielzahl abwechslungsreicher Aufgaben.
Die nachfolgenden Standorte sind täglich rund um die Uhr besetzt: