Sollte der Betroffene den Führerschein nicht nach Ablauf der Frist in amtliche Verwahrung gegeben haben, erfolgt die Versendung einer Aufforderung zur Führerscheinabgabe. Jedes Führen eines Fahrzeugs nach Ablauf der Frist stellt eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) dar.
Wenn auch nach dieser Aufforderung keine Übersendung des Führerscheins erfolgt, wird ein Amtshilfeersuchen an die zuständige Polizeidienststelle gesandt. Die Polizeibeamten suchen den Betroffenen auf und fordern den Führerschein ein.
Sofern auch diese Maßnahme keine Wirkung zeigt, wird das zuständige Amtsgericht um eine Verfügung zur Hausdurchsuchung gebeten. Falls der Aufenthalt des Betroffenen nicht bekannt ist, wird eine Personenfahndung eingeleitet.