Verkehrsüberwachung ist zielgerichtete polizeiliche Präsenz im öffentlichen Verkehrsraum.
Sie umfasst:
- Kontrolle der Befolgung von Verkehrsverhaltensvorschriften
- Überprüfung des Zustandes von Straßenfahrzeugen
- Beobachtung des Verkehrsraumes
um
- beim Verkehrsteilnehmer anhaltende positive Verhaltensänderungen zu bewirken
- verkehrsuntüchtige Personen von der Verkehrsteilnahme abzuhalten
- die Teilnahme mit verkehrsunsicheren oder die Umwelt unzulässig beeinträchtigenden Fahrzeugen am Verkehr zu verhindern
- Gefahrenquellen/sonstige Mängel im Verkehrsraum zu erkennen bzw. zu beseitigen.
Vor diesem Hintergrund leistet Verkehrsüberwachung einen wichtigen Beitrag zur:
- Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr ausgehen oder den Verkehrsteilnehmern drohen, insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung der Unfallrisiken und Minderung der Unfallfolgen
- Verbesserung der Verkehrsabläufe durch Minimierung von Störungen
- Verfolgung von Verkehrsverstößen
- Verbesserung des Verkehrsraumes
- Minderung verkehrsbedingter Umweltbeeinträchtigungen.
Verkehrsüberwachung dient - unter Berücksichtigung von Belangen der Kriminalitätsbekämpfung/allgemeinen Gefahrenabwehr - sowohl der Verbesserung der objektiven als auch der subjektiven (Verkehrs-) Sicherheit.
Repression und Prävention greifen ineinander. Konsequente Verfolgung insbesondere solcher Verstöße, die häufig Ursache schwerer Verkehrsunfälle sind, trägt zur Einhaltung von Verkehrsvorschriften - auch unter generalpräventiven Aspekten - und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wesentlich bei.