Die Staatsanwaltschaft ist neben dem Verfolgen von Straftaten auch für die Prüfung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, wenn die Bußgeldstelle dem Einspruch des Betroffenen nicht stattgibt. Sobald der Einspruch von der Bußgeldstelle zur Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, wird diese "Herr des Verfahrens". Das bedeutet, dass nun die Staatsanwaltschaft alle weiteren Aktionen veranlasst.
Dazu gehört auch, dass der gesamte Schriftverkehr, einschließlich Einspruchsrücknahmen und Anträge, über sie laufen muss. Ist auch sie der Auffassung, dass der Bußgeldbescheid ordnungsgemäß ist, leitet sie den Vorgang an das zuständige Amtsgericht zum Herbeiführen einer gerichtlichen Entscheidung weiter.