Der Betroffene hat zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides die Möglichkeit des Einspruches. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Eingang eines Einspruches wird der Bescheid rechtskräftig und damit die Geldbuße und eventuell ein Fahrverbot vollstreckbar.
Karriere bei der Polizei
Die Polizei hat viele interessante Bereiche und bietet eine sichere Zukunft mit Aufstiegschancen