Der Betroffene hat zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides die Möglichkeit des Einspruches. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Eingang eines Einspruches wird der Bescheid rechtskräftig und damit die Geldbuße und eventuell ein Fahrverbot vollstreckbar.
Rechtskraft
- Datum
- 28.07.2015
Verantwortlich:
Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle
Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee
Telefon: 03306 750-7600
Telefax: 0331 283 4616 0017
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes