Ratenzahlung

Datum
28.07.2015

Sollte der Betroffene aus finanziellen Gründen an der Zahlung der Geldbuße gehindert sein, kann entweder eine Stundung oder eine Ratenzahlung beantragt werden. Ein Nachweis über die Unzumutbarkeit der Zahlung muss vorgelegt werden.

Eine Stundung kommt in Betracht, wenn voraussichtlich nach einem begrenzten Zeitraum (mindestens ein halbes Jahr) wieder ausreichend Geld vorhanden sein wird.

Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden, sofern der Betroffene über ein monatliches Einkommen verfügt, welches ihm eine Zahlung in kleineren Beträgen ermöglicht. Bei Zahlungsverzug nach einer vereinbarten Ratenzahlung wird sofort die gesamte Geldbuße fällig.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
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