Sind weiche Drogen erlaubt?

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Datum
05.07.2022

Als Droge werden im heutigen deutschen Sprachgebrauch stark wirksame psychotrope bzw. -aktive Substanzen und Zubereitungen aus solchen bezeichnet. Allgemein haben Drogen eine bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkung.

Woran Sie denken sollten:

Die Bezeichnung „Weiche Droge“ wird oft in Zusammenhang mit dem Konsum des Wirkstoffes „Tetrahydrocannabinol“ (THC) benutzt. Dieser Wirkstoff ist Bestandteil von Haschisch und Marihuana, also Cannabisprodukten. Hierbei handelt es sich um eine illegale Droge!

Nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ist jeder tatverdächtig und mit Strafe bedroht, der:

  • Gem. § 29 BtMG:
    • Betäubungsmittel u.a. unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft oder
  • Gem. §4 NpSG:

1.    mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel treibt,    

       ihn in den Verkehr bringt oder ihn einem anderen

       verabreicht oder

2.   einen neuen psychoaktiven Stoff zum Zweck des

Inverkehrbringens

    a) herstellt oder

b) in den Geltungsbereich dieses Gesetzes    

verbringt.

Wie geht es weiter?

Die Polizei unterliegt dem „Legalitätsprinzip“. Dies bedeutet, dass auf jeden Fall gegen jeden Tatverdächtigen ermittelt wird, unabhängig vom möglichen Ausgang des Verfahrens. Der Tatverdächtige wird als Beschuldigter zur Vernehmung vorgeladen und das Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich
Einsatz-/ Kriminalitätsangelegenheiten
Sachbereich 1.2 - Kriminalitätsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
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