Geschwindigkeitsüberschreitungen in Polen

Tags
Internationales
Datum
23.06.2022

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 50 km/h.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im Wohngebiet beträgt 20 km/h.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt:

a) bei Personenkraftwagen, Motorrädern, oder Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t:

  • auf der Autobahn – 140 km/h;
  • auf einer vierspurigen Schnellstraße, bei der die Gegenfahrbahnen durch eine Leitplanke voneinander getrennt sind – 120 km/h;
  • auf einer Schnellstraße mit einer Fahrbahn sowie auf einer Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen – 100 km/h;
  • auf sonstigen Straßen – 90 km/h;

b) für Fahrzeugkombinationen:

  • auf einer Autobahn, einer Schnellstraße sowie einer Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen – 80 km/h;
  • auf sonstigen Straßen – 70 km/h.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Busse beträgt auf der Autobahn und Schnellstraße 100 km/h.

In Polen gibt es ein Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten. Die Punkte reichen von 0 bis 24. Es gibt dennoch keine Übertragung von Punkten von Polen nach Deutschland oder umgekehrt.

Hinweis:

Wenn der Betroffene sich weigert, die Geldbuße zu entrichten, wird er bei einem zuständigen Gericht angeklagt. Der Betroffene kann dann auch festgenommen werden.

*Haftungsausschluss:

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Beauftragten für deutsch-polnische Beziehungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen wer

Verantwortlich:

Beauftragter des Polizeipräsidiums
für deutsch-polnische Beziehungen
Nuhnenstr. 40
15234 Frankfurt (Oder)
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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