Ich möchte eine Ruhestörung melden

Tags
DGS
Lebenslage
Schadensfall
Schutz
Datum
23.06.2022

 

Was wir für Sie tun können:

Eine Ruhestörung ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz eine Ordnungswidrigkeit.

Wir werden nur im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig, wenn die formell zuständige Behörde, wie zum Beispiel das Ordnungsamt, nicht erreichbar ist (Nachtzeit/Wochenende). Unsere Tätigkeit wird sich in diesen Fällen zumeist darauf beschränken, Ruhe und Ordnung wiederherzustellen, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes vorliegt.

Woran Sie denken sollten:

Wird die Ruhestörung durch einen Nachbarn verursacht, versuchen Sie bitte - soweit es Ihnen sinnvoll erscheint - zunächst mit ihm zu reden. Sollte es sich um eine wiederholte Ruhestörung handeln, ist es ratsam, Ihren Vermieter und/oder das Ordnungsamt zu konsultieren. Notieren Sie sich den Namen des Verursachers, das jeweilige Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Ruhestörung (zum Beispiel laute Musik). Benennen Sie gegebenenfalls Zeugen, beispielsweise weitere Nachbarn.

Wie geht es weiter?

Wir nehmen in der Regel Kontakt mit dem Verursacher auf und versuchen, den Lärm abzustellen. In den meisten Fällen ist der Polizeieinsatz mit der Wiederherstellung der Ruhe beendet. Nach dem Wiederherstellen der Ruhe wird in akuten Fällen durch uns eine entsprechende Meldung an das zuständige Ordnungsamt gefertigt. Es ist möglich, dass das Ordnungsamt dem Verursacher des Lärms in solchen Fällen ein Bußgeld auferlegt.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich
Einsatz-/ Kriminalitätsangelegenheiten
Sachbereich 1.2 - Kriminalitätsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
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