Eines der am häufigsten genutzten Verkehrsmittel bei Grundschülern sind Fahrräder. Mit diesen bewegen sie sich sowohl auf dem Schulweg als auch im Freizeitverhalten im öffentlichen Straßenverkehr. Kinder im Straßenverkehr gelten als schwächste Verkehrsteilnehmer. Demzufolge spielt die Mobilitätserziehung dieser Altersgruppe eine besonders große Rolle. Ein Teil dieser Mobilitätserziehung ist die schulische Radfahrausbildung, an deren Ende eine Radfahrprüfung absolviert wird. Die praktische Prüfung wird von der örtlichen Polizei unterstützt. Nach bestandener Prüfung wird den Kindern eine Fahrradprüfplakette übergeben.
Die Kinder müssen das Fahrradfahren beherrschen und im Vorfeld der Radfahrprüfung die theoretischen Grundlagen erlernen. Die Beteiligung der Eltern zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung erfolgt in Abstimmung mit der Schule.
Ziele:
Die Schüler/-innen sollen:
- selbstständig und sicher als Radfahrer/-innen im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
- grundlegende Normen und Regeln im öffentlichen Straßenverkehr kennen lernen
- normgerechtes Verhalten mit dem Fahrrad im öffentlichen Verkehrsraum nachweisen
- lernen, das Verhalten an verschiedene Verkehrssituationen anzupassen
Inhalte:
- Nachweis der selbstständigen und sicheren Teilnahme als Fahrradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr auf einer Prüfungsstrecke, die mit der vorherigen Übungsstrecke identisch sein soll
- Ausgabe einer Fahrradprüfplakette bei bestandener Prüfung
Nähere Informationen zu den Präventionsangeboten erhalten Sie bei den Bediensteten der Prävention in Ihrer nächsten Polizeidienststelle.