Was wir für Sie tun können:
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Straftaten wie Diebstahl liegt bei der Polizei. Damit wir Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren können, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online, schriftlich per Post oder direkt in jeder Polizeidienststelle erledigen. Nach der Anzeigenerstattung erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung bzw. eine Vorgangsnummer, die Sie für Ihre Unterlagen und die Versicherung benötigen.
Woran Sie denken sollten:
Wir benötigen bei der Anzeigenaufnahme einige Unterlagen von Ihnen. Bitte bringen Sie zur Anzeigenerstattung Ihren Personalausweis, einen Eigentumsnachweis (bspw. Kaufvertrag), den Fahrradpass bzw. die Individualnummer mit. Wichtig für die Anzeige sind auch die Informationen: wann, wo und wie der Diebstahl geschehen sein konnte. Hierfür können Sie das Online-Formular zu Rate ziehen und sich gegebenenfalls Notizen fertigen.
Wie geht es weiter?
Wir prüfen zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Regelmäßig wird dies die Einleitung einer Fahndung sein. Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet. Sollten wir noch Fragen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, Sie anschreiben oder nochmals zu uns vorladen.
Sollten Ihnen nachträglich wichtige Informationen einfallen, können Sie diese entweder anhand der Vorgangsnummer online oder unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich ergänzen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit. Bei einer online erstatteten Strafanzeige können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen. In jedem Fall werden Sie jedoch schriftlich über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.
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