Tipps zum Verhalten gegenüber Fremden

Überregional

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
11.11.2020

Eltern sollten ihre Kinder zum Thema „Verhalten gegenüber fremden Personen“ sensibel und kindgerecht informieren. Wichtig ist, ihnen damit keine Angst zu machen. Auch die polizeiliche Prävention bietet für Schulen und Kindergärten altersgerechte Veranstaltungen zu diesem Thema an.

Zunächst sollten Eltern ihren Kindern grundsätzlich glauben, dass sich Sachverhalte auch so zugetragen haben, wie von den Kindern geschildert. Speziell geschulte Polizisten können bei der späteren Befragung diese Glaubhaftigkeit nochmals, gemeinsam mit den Eltern überprüfen.

Wenn Kinder durch Fremde angesprochen und/oder zum Mitgehen aufgefordert wurden, sollte dieses der Polizei direkt mitgeteilt werden.

Eine sofortige Meldung an die Polizei ist auch deshalb wichtig, weil sie nur so in der Lage ist, schnell, erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen einzuleiten.

In Bezug auf das undifferenzierte Weiterverbreiten von vermeintlich wahren Sachverhalten über soziale Medien sollte immer bedacht werden, dass dadurch bei vielen Eltern und auch Kindern Verunsicherung erzeugt wird. Sichere Informationsquellen zu derartigen Sachverhalten sind die Polizeimeldungen, da hier vor Veröffentlichung eine Prüfung stattfindet und alle wichtigen Umstände zusammengetragen werden, die für eine Information und ggf. gezielte Warnung oder Entwarnung der Bevölkerung notwendig sind.

 

Tipps, die den Kindern sensibel und einfühlsam vermittelt werden sollten, ohne ihnen dabei Angst zu machen:

 

  1. Kinder sollten keinesfalls mit fremden Männern oder Frauen mitgehen, auch wenn diese ihnen etwas zeigen oder schenken wollen. (Tierbabys, kleinen Hund, Vögel, Spielzeug etc.)
  2. Grundsätzlich sollten Kinder keine Geschenke von Fremden annehmen (z.B. Geld, Süßigkeiten, Videospiele, Spielzeug).
  3. Sagen Sie Ihren Kindern, dass Sie (Eltern) niemals fremde Personen schicken würden, um sie abzuholen oder nach Hause zu fahren.
  4. Kinder sollten von fremden Personen, die sie ansprechen, immer zwei Armlängen (drei „Elefantenschritte“) Abstand halten.
  5. Sollten Kinder zum Mitgehen oder Einsteigen aufgefordert werden, sollten sie ohne Antwort weglaufen, sich jedoch nicht verstecken, sondern auf dem schnellsten Weg zu einer Vertrauensperson oder in ein Geschäft gehen und die Polizei und die Eltern verständigen.

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