Wie viel Promille sind erlaubt?

Tags
Schadensfall
Verkehr
Datum
19.06.2018

Der Alkohol und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr passen nicht zusammen. Diese Erkenntnis gilt nicht nur bei der Polizei. In den meisten europäischen Ländern dürfen Sie mit hohen Geldstrafen, Führerscheinentzug, Fahrverbot, bis hin zu Haftstrafen rechnen. 

In fast allen Ländern Europas gibt es eine Promillegrenze. In Rumänien, Ungarn, Tschechien und in der Slowakei liegt diese sogar bei 0,0 Promille, in Polen und Schweden bei 0,2 Promille. In den meisten europäischen Staaten jedoch liegt sie bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gelten teilweise niedrigere Promillegrenzen.

Was wir für Sie tun können:

Wir erinnern Sie regelmäßig daran, nicht unter Alkoholeinfluss am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Hierzu werden entsprechende Alkoholkontrollen durchgeführt. In Präventionsveranstaltungen weisen wir auf die Folgen hin, die eintreten können.

Woran Sie denken sollten:

Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt in der Regel vor:

  • ab 1,1 Promille bei Kraftfahrzeugführern von
    • Mofa und Leichtmofa
    • S-Pedelecs
    • geschleppten Kfz
    • Elektrorollstühlen
    • Segways
    • Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter)
    • Sportmotorbooten
  • ab 1,6 Promille bei Radfahrern und Fahrern von Pedelecs.

Relativ fahruntüchtig ist, wer unter den absoluten Grenzwerten bleibt und erst weitere Umstände ergeben, dass der Alkoholgenuss zur Fahruntüchtigkeit geführt hat.

Schon bei 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, insbesondere bei ungünstigen Umständen, wie z.B. Alter, Übermüdung, schwache körperliche Konstitution. Hier sollten Sie nochmals speziell nachlesen oder einen Fachanwalt konsultieren.

Wie geht es weiter?

In Abhängigkeit vom Verstoß führt die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg oder die Zuständige Stelle der Polizei das Verfahren. Die durch uns bearbeiteten Straftaten geben wir sodann an die Staatsanwaltschaft ab.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich
Einsatz-/ Kriminalitätsangelegenheiten
Sachbereich 1.3 - Verkehrsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
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