Die Bescheide und sonstige Schreiben, die Sie von der Zentrale Bußgeldstelle erhalten, sind in der Regel nicht unterschrieben. In diesen Fällen ist ein Hinweis aufgebracht, dass das Schreiben maschinell erstellt wurde. Dies heißt jedoch nicht, dass eine Maschine für den Inhalt der Schreiben verantwortlich ist. Der Sachbearbeiter hat es lediglich am PC erstellt und direkt im Massendruckverfahren ausdrucken und versenden lassen.
Was bedeutet: "maschinell erstellt"?
- Ordnungswidrigkeiten
- Datum
- 28.07.2015
Verantwortlich:
Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle
Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee
Telefon: 03306 750-7600
Telefax: 0331 283 4616 0017
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
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