Was bedeutet: "maschinell erstellt"?

Tags
Ordnungswidrigkeiten
Datum
28.07.2015

 

Die Bescheide und sonstige Schreiben, die Sie von der Zentrale Bußgeldstelle erhalten, sind in der Regel nicht unterschrieben. In diesen Fällen ist ein Hinweis aufgebracht, dass das Schreiben maschinell erstellt wurde. Dies heißt jedoch nicht, dass eine Maschine für den Inhalt der Schreiben verantwortlich ist. Der Sachbearbeiter hat es lediglich am PC erstellt und direkt im Massendruckverfahren ausdrucken und versenden lassen.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


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