Die Bescheide und sonstige Schreiben, die Sie von der Zentrale Bußgeldstelle erhalten, sind in der Regel nicht unterschrieben. In diesen Fällen ist ein Hinweis aufgebracht, dass das Schreiben maschinell erstellt wurde. Dies heißt jedoch nicht, dass eine Maschine für den Inhalt der Schreiben verantwortlich ist. Der Sachbearbeiter hat es lediglich am PC erstellt und direkt im Massendruckverfahren ausdrucken und versenden lassen.
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