Ich wurde durch die Polizei vor Ort angehalten

Tags
Ordnungswidrigkeiten
Datum
24.07.2015

Was muss ich tun, wenn ich die vor Ort angebotene Verwarnung nun doch nicht bezahlen möchte?

Treffen Sie die Entscheidung, das Verwarnungsgeld innerhalb der Frist nicht zu bezahlen, wird der Sachverhalt geprüft und es kann gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen werden, welcher mit weiteren Gebühren und Auslagen verbunden ist.

 

Bekomme ich nach einer Anhörung vor Ort noch mal die Möglichkeit, mich schriftlich zu äußern?

Sie erhalten grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, sich schriftlich zu äußern. Denn durch den Polizeibeamten wurde Ihnen vor Ort nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit und nach Belehrung über Ihre Rechte die Gelegenheit gegeben, sich zu der Feststellung zu äußern. Besondere Einlassungen werden im Verfahren für die Bußgeldstelle vermerkt, sodass Ihre Angaben vor Erlass eines Bußgeldbescheides gewürdigt werden können. Unabhängig davon, haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheides die Möglichkeit Einspruch einzulegen und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht zu schildern.

 

Was muss ich tun, wenn ich den Zahlschein des Polizisten verloren habe?

Die erforderliche Zahlungsinformation erhalten Sie über die Service-Hotline 03306 – 750 -600 oder per E-Mail an zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


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