Die neuen Visitenkarten der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West zum Thema Stand-Up-Paddle. Die Anhängerschaft der sogenannten SUP-Fahrer (Stand-Up-Paddle-Fahrer) steigt von Jahr zu Jahr. Immer mehr Menschen entdecken dieses Hobby für sich. Da viele dieser „neuen“ Wassersportler keine Vorkenntnisse im maritimen Bereich haben, kommt es vermehrt zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen.
Die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West hat daher die wichtigsten Fakten zusammengefasst, die Ihnen den Einstieg in dieses schöne Hobby erleichtern sollen.
Als was gilt mein SUP?
Bei einem SUP handelt es sich gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenordnung um ein Kleinfahrzeug.
Brauche ich ein Kennzeichen oder Führerschein?
Nein! Ein SUP unterliegt keiner Kennzeichnungspflicht. Um jedoch eine Zuordnung bei Verlust zu ermöglichen, empfiehlt die Polizei den Vermerk der Eigentümerdaten am SUP. Ein Führerschein ist für das Stand-Up-Paddeln nicht erforderlich.
Wer darf mit einem SUP fahren?
Jeder, der geistig und körperlich geeignet ist, ein SUP zu führen (Alkohol und Betäubungsmittel machen ungeeignet!). Es gibt keine spezifische Altersgrenze, jedoch sollten Kinder und Jugendliche stets durch eine Aufsichtsperson begleitet werden.
Darf ich mit dem SUP überall fahren?
Der Großteil der Brandenburger Bundeswasserstraßen sowie ein Großteil der Seen dürfen mit dem SUP befahren werden. Für bestimmte Gewässer oder auch Gewässerbereiche können Einschränkungen bestehen. Hierzu zählen u.a. Schleusen, durch Tafelzeichen gesperrte Wasserflächen, Naturschutzgebiete und Seen, die zu Parkanlagen gehören. Gelege (Überwasserpflanzen z.B. Rohr, Binse, Schilf) sowie Bereiche mit Schwimmblattpflanzen (z.B. Seerosen) dürfen nicht befahren werden.
Sperrtonne Sperrtonne
Sperrschild Sperrschild
Gesperrt für muskelbetriebene Fahrzeuge Gesperrt für muskelbetriebene Fahrzeuge
Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet
Informieren Sie sich vor der Fahrt über die lokalen Regeln und achten auf die Beschilderung!
Wem muss ich ausweichen?
- Berufsschifffahrt (Fahrgastschiffe, Gütermotorschiffe, Schubverbände)
- Segelbooten
- Bei Begegnungen zweier SUP-Fahrer oder mit anderen unter Muskelkraft betriebenen Fahrzeugen sollten beide nach rechts ausweichen.
- Beim Kreuzen zweier Fahrzeuge unter Muskelkraft gilt rechts vor links.
Wer muss mir ausweichen?
- Motorboote der „Freizeitschifffahrt“
- Hinweis: Mit zunehmender Größe der Wasserfahrzeuge vergrößert sich auch der tote Winkel und SUP-Fahrer können leicht übersehen werden.
- Bleiben Sie stets aufmerksam und bestehen nicht auf Ihre Vorfahrt.
- Nehmen Sie lieber einen Umweg in Kauf, wenn sich dadurch stark frequentierte Gewässerbereiche umfahren lassen.
Welche weiteren Regeln habe ich zu beachten?
- In Kanälen und Engstellen gilt ein Rechtsfahrgebot. Außerhalb dieser benannten Bereiche ist es zu empfehlen, auf der rechten Seite des Gewässers zu fahren.
- Zur Nachtzeit ist eine Beleuchtung den Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (§ 3.13 Nr. 5 BinSchStrO) entsprechend, erforderlich. Die Polizei rät jedoch dringend von Fahrten zur Nachtzeit ab!
- Ab einer Alkoholkonzentration von 0,5 Promille darf ein SUP nicht geführt werden. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (z.B. Fahrunsicherheiten) kann eine Straftat vorliegen. Das Führen eines SUP nach dem Konsum von Betäubungsmittel jeglicher Art ist verboten.
- Bei unsichtigem Wetter z.B. starken Nebel dürfen Sie Bundeswasserstraßen nicht befahren.
- Das Festmachen an wasserbauliche Anlagen, Leitern, Handläufen, Tafelzeichen, Fahrwassertonnen oder Bäumen/Ästen ist untersagt.
Wichtige Verhaltenstipps:
- Einsteiger sollten bei den ersten Touren nah am Ufer bleiben und Bereiche mit starken Winden/Strömungen meiden.
- Überschätzen Sie nicht Ihre eigenen Fähigkeiten. Planen Sie Ihre Touren voraus. Von Fahrten bei Dunkelheit wird gänzlich abgeraten.
- Informieren Sie sich über die lokalen Begebenheiten: Witterung, Strömung, Wassertemperatur, Verbote.
- Tragen Sie passende Kleidung und grundsätzlich eine Rettungsweste.
- Sichern Sie Handys für Notrufe in wasserdichten Hüllen.
- Fahren Sie, wenn möglich, nicht allein. Informieren Sie Angehörige/Bekannte, wenn Sie allein auf dem Wasser unterwegs sind.
- Denken Sie an Verpflegung/Getränke und sichern diese auf dem SUP.
- Befestigen Sie die Leash (Sicherheitsleine) des Boards an Ihrem Knöchel.
- Verzichten Sie auf den Konsum von Alkohol/Drogen.
- Passieren Sie starke Wellen im Knien auf dem Board und durchbrechen diese im 90°-Winkel.
Ein Dienstboot der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West. Erreichbarkeit der Wasserschutzpolizei
der Polizeidirektion West
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