Fahndung

Datum
28.07.2015

Ziel einer Personenfahndung ist unter anderem die Beschlagnahme des Führerscheins bei einem wirksamen Fahrverbot. Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Betroffene auf eine Aufforderung der Bußgeldstelle zur Abgabe des Führerscheins nicht reagierte und polizeiliche Maßnahmen erfolglos blieben.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
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