Ziel einer Personenfahndung ist unter anderem die Beschlagnahme des Führerscheins bei einem wirksamen Fahrverbot. Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Betroffene auf eine Aufforderung der Bußgeldstelle zur Abgabe des Führerscheins nicht reagierte und polizeiliche Maßnahmen erfolglos blieben.
Fahndung
- Datum
- 28.07.2015
Verantwortlich:
Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle
Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee
Telefon: 03306 750-7600
Telefax: 0331 283 4616 0017
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
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