Kostenfestsetzungsbescheid

Datum
28.07.2015

Die Kosten im Bußgeldverfahren, die einem Betroffenen zum Beispiel durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen, werden nach Einstellung des Verfahrens und Zurücknahme eines Bußgeldbescheides der Landeskasse auferlegt und dem Betroffenen erstattet. Die Erstattung und die Höhe werden in einem gesonderten Verfahren in einem Kostenfestsetzungsbescheid festgelegt.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-7600
Telefax: 03306 750-7329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


Das könnte Sie auch interessieren