Die Kosten im Bußgeldverfahren, die einem Betroffenen zum Beispiel durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen, werden nach Einstellung des Verfahrens und Zurücknahme eines Bußgeldbescheides der Landeskasse auferlegt und dem Betroffenen erstattet. Die Erstattung und die Höhe werden in einem gesonderten Verfahren in einem Kostenfestsetzungsbescheid festgelegt.
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