Geldbuße

Datum
28.07.2015

Das Begehen einer Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet.

Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere der Tat und des Vorwurfs an den Betroffenen. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es einen Bußgeldkatalog, der für gleichartige Ordnungswidrigkeiten bundesweit die gleiche Regelgeldbuße festlegt. Da dort vom fahrlässigen Begehen ausgegangen wird, kann bei vorsätzlichem Handeln die Regelgeldbuße sogar verdoppelt werden.

Das Gesetz erlaubt, Punkte in Flensburg (sogenannte "Voreintragungen") zur Erhöhung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße heranzuziehen.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
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