Das Begehen einer Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet.
Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere der Tat und des Vorwurfs an den Betroffenen. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es einen Bußgeldkatalog, der für gleichartige Ordnungswidrigkeiten bundesweit die gleiche Regelgeldbuße festlegt. Da dort vom fahrlässigen Begehen ausgegangen wird, kann bei vorsätzlichem Handeln die Regelgeldbuße sogar verdoppelt werden.
Das Gesetz erlaubt, Punkte in Flensburg (sogenannte "Voreintragungen") zur Erhöhung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße heranzuziehen.