Was wir für Sie tun können:
Der Missbrauch von EC- und Kreditkarten ist ungebrochen. Abhanden gekommene bzw. gestohlene EC-Karten werden in unterschiedlichsten Bezahlverfahren unberechtigt eingesetzt.
Der entstandene Schaden ist erheblich. Um sich finanzielle Schäden zu ersparen, sollten Sie sofort Anzeige bei der Polizei erstatten und Ihre Karten vorsorglich sperren lassen. Sie können selbst oder während der Anzeigenaufnahme bei uns die Daten Ihrer EC-Karte an die Sperrdatei „KUNO" der Handelsunternehmen übermitteln.
Abhanden gekommene oder gestohlene EC-Karten und Kreditkarten müssen umgehend über Ihre Bank oder Kreditinstitut gesperrt werden. Nur so kann ein Missbrauch eingeschränkt werden.
Die Telefonnummern für die Sperrung von Zahlungskarten:[1]
Debitkarten (früher EC-Karten)
+49 1805 021 021
American Express
+49 69 97 97 10 00
Mastercard Deutschland :
0800 8 19 10 40
Mastercard International (R-Gespräch)
+1 636 7227 111
VISA-Card (Deutschland)
0800 811 8440
VISA-Card International (R-Gespräch)
+1 410 581 9994
Diners Club
+49 7531 - 3633 111
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die bundesweit einheitliche Sperr-Notrufnummer zum Sperren abhanden gekommener Bankkarten, Mobilfunkkarten und anderer elektronischer Berechtigungen lautet: 116 116.
Woran Sie denken sollten:
Versuchen Sie sich zu erinnern, wann Sie Ihre EC- oder Kreditkarte das letzte Mal gesehen oder eingesetzt haben.
Überlegen Sie, welche Wege Sie seitdem zurückgelegt haben. Benennen Sie Personen, mit denen Sie seit dieser Zeit zusammen waren. Eventuell können diese Personen Hinweise auf den Verbleib oder verdächtige Umstände/Personen geben.
Schützen können Sie sich am besten, wenn Sie sich über Gefahren bewusst sind, die im Umgang mit EC- und Kreditkarten entstehen können. Vermeiden Sie Fehler und gehen Sie verantwortungsbewusst mit diesen Dingen um.
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Bewahren Sie die Karten und die PIN getrennt voneinander auf!
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Prägen Sie sich die PIN in Ihrem Gedächtnis ein, nicht aufschreiben!
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Überzeugen Sie sich regelmäßig über das Vorhandensein der EC- und Kreditkarten!
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Erstatten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei!
Wie geht es weiter?
Wir prüfen zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. In der Regel wird dies die Einleitung einer Fahndung sein. Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet. Sollten noch Fragen offen sein, ist es möglich, dass Sie nochmals angehört werden müssen. Sollte Ihnen nachträglich etwas einfallen, können Sie Ihre Ausführungen unter Angabe der Tagebuchnummer schriftlich ergänzen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit.
In jedem Fall werden Sie jedoch schriftlich über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.
[1] Quelle: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/tipps.html
Hier können Sie den Inahlt des Artikels: Meine EC- oder Kreditkarte ist weg als Video in Gebärdensprache ansehen