Ich hatte einen Verkehrsunfall

Tags
Schadensfall
Verkehr
Datum
22.06.2018

 

Verunglücktes Auto am BaumBeim Unfall mit Verletzten verständigen Sie den Rettungsdienst unter: 112 und leisten Erste Hilfe. Danach wählen Sie die Notrufnummer der Polizei: 110Bei Unfällen, die sich soeben ereignet haben, sollten Sie uns über den Polizei-Notruf 110 verständigen. Gibt es Verletzte, rufen Sie zuerst den Rettungsdienst 112 und leisten "Erste Hilfe". Sichern Sie bis zu unserem Eintreffen den Unfallort. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht in Gefahr begeben! Sollte sich nur ein minder schwerer Unfall (Blechschaden) ereignet haben, räumen Sie unbedingt die Straße!

Was wir für Sie tun können:

Wir nehmen den Unfall auf und fertigen in der Regel auch Fotos der Fahrzeuge und des Unfallortes. Im Streitfall können Sie bzw. Ihre Versicherung Akteneinsicht bei uns einfordern. Nach der Unfallaufnahme bekommen Sie eine Visitenkarte (bei Unfällen mit Sachschäden) oder eine Unfallmitteilung (bei Unfällen mit Personenschäden). Bei beiden Varianten sind alle für die Schadensregulierung notwendigen Angaben enthalten. Unabhängig von der polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme empfehlen wir immer einen selbständigen Datenaustausch zwischen allen Unfallbeteiligten, da die Polizei im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme bestimmte Daten, wie Versicherungsgesellschaften und Vertragsnummern, nicht erfasst.

Woran Sie denken sollten:

Damit der Unfall auch nachträglich aufgenommen werden kann, werden von Ihnen einige Angaben benötigt. Wichtig sind: Unfallzeugen, Unfallzeit und der möglichst genaue Unfallort. Sollte sich dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden, notieren Sie sich die Fahrtrichtung, den Autobahnkilometer bzw. die Abschnitts- und Kilometrierungsangaben auf den Leitpfosten.

Halten Sie Ihren Führer- und Fahrzeugschein bereit! Wenn Sie nicht Halter des von Ihnen geführten Fahrzeuges sind oder die Daten des Fahrzeugscheines von Ihrer tatsächlichen Wohnanschrift abweichen, wird auch Ihr Personalausweis benötigt.

Überlegen Sie bitte bereits vor unserem Eintreffen, wie sich der Unfall aus Ihrer Sicht ereignet hat. Hierbei kommt es ausschließlich auf Ihre eigene Wahrnehmung an. Wenn bei einem Parkplatzunfall der Verursacher nicht mehr vor Ort sein sollte, überlegen Sie, neben welchen Fahrzeugen sie Ihr Auto geparkt hatten. Wichtig ist hierbei auch die Abstell- und die Feststellzeit. Teilen Sie uns in solchen Fällen auch mit, ob andere - etwa Anwohner oder Mitarbeiter angrenzender Geschäfte - den Unfall verfolgt haben könnten.

Wie geht es weiter?

Nachdem der Unfall aufgenommen wurde, müssen Sie diesen umgehend Ihrer KFZ-Versicherung anzeigen. Dies sollten Sie erledigen, bevor Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug beheben lassen. Über den kostenlosen Zentralruf der Autoversicherer Telefon: 0800 250260 0 (Online unter www.zentralruf.de/anfrage; Online per Smartphone unter: mobile.zentralruf.de) erfahren Sie, bei welcher Versicherung Ihr Unfallgegner versichert ist. Bei Unfallbeteiligten aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.(per Telefon: 030/20205757, per Mail: claims@gruene-karte.de, per Fax: 030/20206757). Sollte ein verursachender Unfallgegner nicht versichert sein oder in Fällen der Unfallflucht nicht ermittelt werden können, hilft Ihnen die Verkehrsopferhilfe weiter.

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, sind Sie für die Bergung selbst verantwortlich.

Sollten Sie sich nicht in der Lage fühlen, ein Bergungsunternehmen zu beauftragen, kann dies die Polizei für Sie tun. Muss Ihr Fahrzeug zur Spuren- bzw. Beweissicherung sichergestellt werden, erhalten Sie ein Sicherstellungsprotokoll, auf dem das beauftragte Unternehmen und der Zeitpunkt der Freigabe des Fahrzeuges vermerkt sind. In diesem Fall können Sie Ihr Fahrzeug nach der Freigabe abholen. Ob die Freigabe bereits verfügt wurde, erfahren Sie bei dem zuständigen Sachbearbeiter oder direkt beim Abschleppunternehmen.

Sogenannte Bagatellunfälle, bei denen durch den Beamten vor Ort eine mündliche Verwarnung oder ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wurde, werden nicht weiter durch uns bearbeitet. Die übrigen Vorgänge gelangen, wenn sie einen Straftatbestand enthalten, am folgenden Werktag zu einem Sachbearbeiter der Verkehrsvorgangsbearbeitung der Kriminalpolizei oder zur Zentralen Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg in Gransee, wenn sie nur Ordnungswidrigkeiten enthalten.

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