Betrug bei Onlineauktionen

Tags
Internet
Lebenslage
Schadensfall
Datum
22.06.2018

Was wir für Sie tun können:

Im digitalen Zeitalter nutzen die Täter zunehmend das Medium Internet zur Begehung von Straftaten in verschiedensten Deliktbereichen. Besonders die vermeintliche Anonymität scheint für viele Täter im ersten Moment besonders attraktiv zu sein.

Erstatten Sie hier die Strafanzeige: Betrug beim Einkaufen im Internet 

 

Woran Sie denken sollten:

Die Begehungsweisen (Modi Operandi) im Bereich der betrügerischen Onlineauktionen sind vielfältig. Im Folgenden werden die wichtigsten und am meisten angewendeten Begehungsweisen im Bereich „Betrug bei Onlineauktionen“ kurz erläutert.

Hinter dem Begriff Onlineauktionsbetrug verbirgt sich zumeist der sogenannte Warenbetrug bzw. Warenkreditbetrug.

Beim Warenbetrug verspricht der Täter Ware zu liefern, was er jedoch nicht oder nur in minderwertiger Qualität tut. Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das Ziel des Betrügers die Erlangung der Bezahlung ist.

Die von den Tätern eingesetzten Begehungsweisen sind vielfältig und nicht abschließend aufzählbar. Von den Tätern werden mithin Waren aller Art betrügerisch im Internet angeboten. Beliebte Warenangebote sind neben Fahrzeugen, Elektronikartikel, etc. Die angebotenen Bezahlmöglichkeiten reichen von Kontoüberweisungen bis hin zur Abrechnung mittels Kreditkarte.

Die Täter bieten die Waren über diverse Internet-Verkaufsplattformen oder mittels sogenannter Fake-Shops an. Bekannt ist ebenfalls, dass die Täter Accounts von Privatpersonen (z. B. vom Ebay-Konto) oder von Firmen hacken oder die Täter die Zugangscodes für die Accounts zum Teil illegal käuflich im Internet erwerben und über diese Accounts dann vermeintliche Waren zu günstigen Preisen anbieten. Die Täter verändern beim Zugang zum Account, in der Regel E-Mail- oder Kontoverbindungen zu ihren Gunsten.

Ebenfalls erhalten die Opfer von den Tätern im Rahmen des betrügerischen Verkaufsvorgangs zum Teil gefälschte Zahlungsinformationen von Zahlungsdiensten, z. B. PayPal, welche auf den ersten Blick vermeintlich echt aussehen, in Wirklichkeit jedoch von den Tätern generiert und versendet werden. Es handelt sich hierbei um E-Mails (Spammails) welche mit den Daten von PayPal oder anderen Zahlungsdiensten vorsätzlich fälschlich versehen sind.

Ziel ist es hierbei, die Opfer mittels dieser Spammails auf gefälschte Webseiten von Zahlungsdiensten, wie z. B. PayPal zu locken und dort die entsprechenden Überweisungen für die vermeintlich zuvor gekauften Waren vorzunehmen. Das Geld für die Ware wird somit nicht wie vom Opfer angenommen über PayPal oder sonstige Zahlungsdienste bezahlt, sondern gelangt so direkt auf ein von den Tätern eingerichtetes Konto.

 

Häufige Formen des Warenbetrugs im Internet (beispielhaft):

  • Warenbetrug mit betrügerischen Fahrzeugangeboten im Internet:

Der oder die Täter bieten über verschiedene Onlineplattformen, z. B. mobile.de, Autoscout24 etc. Fahrzeuge zum Verkauf an. Die Täter geben zumeist vor, sich im Ausland zu befinden. Der Verkauf des Fahrzeugs soll sodann zumeist durch eine Drittfirma z. B. eine Spedition abgewickelt werden. Oftmals sollen diese Drittfirmen als sogenannte Treuhänder fungieren. Um Vertrauen zum Opfer aufzubauen, wird von seitens des Täters eine Passkopie, Führerschein, Familienfotos oder sonstige Identitätsdokumente an das potenzielle Opfer übermittelt. Die von der Täterseite übersendeten Personaldokumente sind entweder gefälscht oder es werden missbräuchlich echte Identitätsdokumente von vorherigen Geschädigten verwendet und vom Täter für weitere Straftaten im Internet eingesetzt. Die Opfer werden dann ihrerseits um Übersendung von Identitätsdokumenten bzw. von Fotos aufgefordert. Nachdem das Geld für das vermeintliche Fahrzeug auf ein zumeist ausländisches Konto überwiesen wurde, bricht der Kontakt zu dem Verkäufer ab.

  • Warenbetrug mittels Fake-Shops:

Die Täter generieren frei erfundene Webseiten in Form von sogenannten Fake-Shops (gefälschte Online-Shops) oder benutzen Kopien real existierender Websites. Die potenziellen Opfer werden aufgrund der verlockenden Warenangebote zu vorherigen Kontoüberweisungen oder sonstigen Zahlungsanweisungen veranlasst.

 

Warenkreditbetrug:

Beim Warenkreditbetrug steht die betrügerische Erlangung von Waren ohne Gegenleistung (Bezahlung) oder durch Anzahlung im Vordergrund.

Häufige Formen des Warenkreditbetrugs im Internet (beispielhaft):

  • Warenkreditbetrug über Online-Verkaufsplattformen:

Die Täter treten über verschiedene Online-Verkaufsplattformen mit den potenziellen Opfern in Verbindung, die ihrerseits Waren zum Verkauf anbieten. Hierbei kommunizieren die Täter mittels fiktiver E-Mails mit ihren Opfern und wollen neben der Versendung der Ware durch das Opfer auch noch teilweise Geldüberweisungen unter Vorgabe verschiedener Legenden veranlassen.

  • Weitere Formen des Warenkreditbetrugs im Internet:

Der oder die Täter bestellen unter Verwendung eigener sowie frei erfundener oder unter missbräuchlicher Verwendung echter Personendaten (Identitätsdiebstahl) Waren und bezahlen diese nicht oder die Bezahlung erfolgt mittels fremder Kreditkartendaten.

Des Weiteren sind Fälle bekannt, bei denen die Täter die Daten real existierender Firmen benutzen und bei anderen Firmen Waren im größeren Umfang ohne tatsächliche Zahlungsabsicht bestellen.

 

Folgendes sollten Sie beim Kauf bzw. Verkauf im Internet beachten:

  • Lesen Sie das konkrete Angebot genau und sehen sich den Anbieter, die Webseite, etc. genau an!
  • Treten Sie nicht außerhalb der Auktion mit dem Käufer oder Verkäufer in Kontakt (z. B. WhatsApp)!
  • Versenden Sie in keinem Fall Identitätsdokumente (Personalausweis, Führerschein, etc.) oder sonstige private Fotos über das Internet (diese können sonst bei weiteren Straftaten durch die Täter verwendet werden)!
  • Nutzen Sie sichere Bezahlmöglichkeiten, wie zum Beispiel PayPal, etc. und vermeiden Vorabüberweisungen auf insbesondere ausländische Konten! (Reagieren Sie nicht auf vermeintliche Links in E-Mails von PayPal, Ebay etc., welche in diesem Zusammenhang auf gefälschte Websites führen können, sondern rufen Sie entsprechende Websites von Zahlungsdiensten im Internet selbständig und direkt auf!).
  • Machen Sie ein Screenshot von der Angebotsseite!
  • Sichern Sie den gesamten E-Mail-Verkehr (auch die Benachrichtigung des Auktionshauses) mit Header bzw. Quelltext!
  • Bewahren Sie Zahlungsbelege auf!
  • Erstatten Sie im Fall eines Betrugs Strafanzeige!

Wie geht es weiter?

Auch wenn Sie die Anzeige Online erstatten, erfolgt die Sachbearbeitung bis zur Täterermittlung bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Es ist möglich, dass der Sachbearbeiter weitere Rückfragen hat und sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt.

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