Der Grundsatz nulla poena sine lege (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt „keine Strafe ohne Gesetz“ und wird als Rückwirkungsverbot im Strafrecht bezeichnet. Er wurde von Anselm von Feuerbach formuliert. Mit anderen Worten heißt es, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie schon zum Tatzeitpunkt strafbar war, so auch der § 1 des Strafgesetzbuches.
Was wir für Sie tun können
Nicht jede aus Ihrer Sicht problematische Handlung/Situation ist eine Straftat. Wir helfen Ihnen aber gern, auch diese Situation rechtlich einzuordnen.
Sie können uns in diesem Zusammenhang aufsuchen, anrufen oder über das Internet Kontakt zu uns aufnehmen. In Ihrem Wohnbereich steht Ihnen der Revierdienst zur Verfügung. Sie erfahren seinen Aufenthalt über die Revierpolizistensuche. Wir nehmen Sie ernst!
Woran Sie denken sollten
„Weggeschaut ist mitgemacht!“ - Dieses Motto gilt auch für jeden, der eine Straftat beobachtet.
Beobachten Sie die vermeintliche Straftat genau. Bringen Sie sich jedoch nicht in Gefahr, selbst Opfer einer Straftat zu werden. Merken Sie sich Handlungsabläufe und Einzelheiten, die zur Feststellung des Tatverdächtigen führen könnten. Eine Personenbeschreibung ist hilfreich. Ebenfalls markante Dinge, die eine Wiedererkennung erleichtern. Machen Sie sich Notizen oder benutzen Sie technische Geräte, wie z. B. Ihr Smartphone, um das Ereignis zu dokumentieren.
Sobald es für Sie gefahrlos möglich ist, verständigen Sie uns mit dem Polizeinotruf 110! Unsere Kolleginnen und Kollegen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung!
Wie geht es weiter?
Ihre an uns weitergegebenen Informationen werden notiert, bewertet und ggf. als Anzeige aufgenommen. Sie werden in diesem Zusammenhang durch Kriminalpolizei als Zeuge vorgeladen. Alles Weitere entnehmen Sie der Lebenslage „Ich wurde als Zeuge vorgeladen“.