Betrüger versuchen, mit immer dreisteren Methoden, Zugangsdaten fürs Onlinebanking auszuspionieren und ahnungslosen Nutzern Geld vom Konto zu stehlen.
Haben Sie auch schon E-Mails von einer Bank erhalten, deren Kunde Sie zwar nie waren, die Sie aber trotzdem um eine „eilige Überprüfung Ihrer Sicherheitseinstellungen“ bittet?
Obwohl sie in ihrer Aufmachung offiziell wirken, stammen solche E-Mails nicht wirklich von einer Bank. Stattdessen stecken Betrüger dahinter, die Sie unter einem scheinbar wichtigen Vorwand auf eine Webseite locken wollen, die der Original-Webseite der Bank sehr ähnlich ist. Gibt man seine Zugangsdaten auf einer solchen gefälschten Webseite ein, landen diese nicht bei der Bank, sondern bei Kriminellen und die räumen anschließend das Girokonto leer.
Beim Onlinebanking ist das Phishing („das Abfischen von Passwörtern“) gegenwärtig die häufigste Variante, um an die Zugangsdaten der Nutzer zu gelangen. Dabei finden Online-Kriminelle häufig Wege und Möglichkeiten, wie sie die Rechner und mobilen Endgeräte mit Schadsoftware (z. B. Trojaner) infizieren können, um anschließend die gewünschten Daten während der Kommunikation des Anwenders mit seiner Bank beim Onlinebanking abzufangen und zu ihren Gunsten auszunutzen.
In Brandenburg liegt die durchschnittliche Schadenssumme je Opfer und bekannt gewordenem Phishingfall bei mehreren tausend Euro. Hauptsächlich sind Privatpersonen unter den Opfern zu finden.
Was wir für Sie tun können:
Damit die Polizeibeamten Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren können, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten oder einen entsprechenden Hinweis geben. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle oder per Internet möglich. Die Polizeibeamten werden daraufhin umgehend Ermittlungen wegen des Verdachtes des Ausspähens von Daten nach § 202a StGB und des Computerbetruges nach § 263a StGB einleiten.
Wenn Ihnen beim regelmäßigen Durchsehen Ihrer Kontoauszüge von Ihnen nicht autorisierte Geldabbuchungen auffallen oder Sie möglicherweise auf betrügerische E-Mails, gefälschte Webseiten bzw. Eingabeaufforderungen für PIN/TAN reagiert haben sollten, ist es zudem ratsam, Ihre Bank so schnell wie möglich darüber zu unterrichten. So geben Sie Ihrem Geldinstitut die Möglichkeit, vielleicht noch rechtzeitig die von den Betrügern veranlasste Geldüberweisung (zumeist auf ein Auslandskonto) zu stoppen und den jeweiligen Geldbetrag zurück zu überweisen.
Woran Sie denken sollten:
Für die Ermittlung des oder der Straftäter ist für die Polizei von Bedeutung, dass Sie insbesondere Folgendes beachten:
- Angaben zur Straftat (was ist passiert, welcher Schaden ist entstanden),
- Genaue Angaben zur Tatzeit/ Feststellungszeit,
- Möglichst konkrete Angaben zum Vorgehen des Täters bzw. Tatverdächtigen,
- Kopien eines aktuellen Kontoauszuges bzw. Fotos vom PC-Bildschirm,
- Angabe der Adressen (URLs) von gefälschten Webseiten,
- Sicherung der ggf. erhaltenen Phishing-E-Mails auf CD und Übergabe dieser an die Polizei,
- Ihr Computer oder Smartphone wird möglicherweise zur Identifizierung der darauf befindlichen Schadsoftware benötigt,
- Angaben zum Geschädigten / Betroffenen der Straftat (Person, Firma, Institution usw.),
- Angaben zum verwendeten PC-Betriebssystem, der genutzten Antiviren-Software sowie dem für das Onlinebanking verwendeten technischen Sicherungsverfahren,
- Welche Maßnahmen wurden bereits von Ihnen oder anderen Personen eingeleitet?
- Stehen Ihnen weitere Unterlagen (schriftliche oder elektronisch gesicherte Beweise oder Ähnliches) zur Verfügung?
Wie geht es weiter?
Auch wenn Sie die Anzeige online erstatten, erfolgt die Sachbearbeitung bei der dafür zuständigen Polizeidienststelle. Es ist möglich, dass der polizeiliche Sachbearbeiter weitere Rückfragen hat oder Sie zu einer Zeugenvernehmung vorgeladen werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen erstattet.
Ihre Bank kann bei rechtzeitiger Benachrichtigung möglicherweise die fehlgeleitete Geldüberweisung zurückbuchen bzw. den entstandenen Schaden ersetzen.