Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen nach dem Erhalt einer Mahnung wegen einer noch offenen Zahlung.
Wieso habe ich vorher keinen Bescheid bekommen?
Ihnen oder einem in Ihrem Haushalt lebenden Erwachsenen wurde ein Bußgeldbescheid ausgehändigt bzw. bei Abwesenheit in Ihren Hausbriefkasten eingeworfen. Dies dokumentiert die in der Bußgeldstelle vorliegende Zustellungsurkunde. Nur so konnte der Bußgeldbescheid nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig und vollstreckbar und damit Grundlage der Mahnung werden.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie auch nach Erhalt der Mahnung nicht reagieren oder z. B. keinen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung auf Grund besonderer Zahlungsschwierigkeiten stellen, beginnt das normale Vollstreckungsverfahren. Dies kann bis zu Kontopfändung oder Erzwingungshaft führen. Sie sollten in jedem Fall mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen. Nur so können Sie sich weitere Unannehmlichkeiten und Kosten ersparen.