Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt grundsätzlich nach Prüfung des Sachverhaltes mit Erlass eines Bußgeldbescheides.
Vor Erlass eines Bußgeldbescheides wird bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich eine Abfrage über die vorhandenen Eintragungen im Fahreignungsregister zum Betroffenen an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingeleitet.
Wird der Zentralen Bußgeldstelle mitgeteilt, dass Voreintragungen vorhanden sind, kann die gemäß § 17 OWiG die Geldbuße vom Regelsatz des Bußgeldkataloges abweichen. Nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wird diese automatisiert an das Fahreignungsregister gemeldet und dort registriert.
Kraftfahrt-Bundesamt
Das Kraftfahrt- Bundesamt führt u. a. das Fahrzeugregister (Daten über alle Kraftfahrzeuge) und das Fahreignungsregister (Daten über eintragungspflichtige Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Anfragen zu eigenen Eintragungen im Fahreignungsregister können an das Kraftfahrt- Bundesamt gesandt werden.
Anschrift:
Kraftfahrt- Bundesamt
Förderstraße 16
24944 Flensburg
Der Bußgeldbescheid kann eine nähere Erläuterung auf Ihre Einlassung enthalten. Achten Sie bitte auf die Bemerkungen unter dem Tatvorwurf im Bußgeldbescheid.
Der Bußgeldbescheid wird in der Regel mit Zustellungsurkunde zugestellt.