Anhörung

Tags
Verkehr
Datum
11.05.2023

Eine Anhörung erhalten Sie, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von über 55 Euro und somit um ein Bußgeldverfahren handelt.  Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern und z. B. entlastende Argumente vorzubringen.

Angaben zur Person müssen erfolgen. Ein Verstoß hiergegen bzw. eine Angabe falscher Personalien kann nach § 111 OWiG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR geahndet werden.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


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