Gemäß § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz kann ein Betroffener bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (bis 55 Euro) verwarnt werden.
Wird das angebotene Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche bezahlt, wird das Verfahren ohne weitere Kosten abgeschlossen.
In diesem Fall muss das Schreiben nicht beantwortet und zurückgesandt werden.