Verwarnung

Tags
Verkehr
Datum
11.05.2023

Gemäß § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz kann ein Betroffener bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (bis 55 Euro) verwarnt werden.

Wird das angebotene Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche bezahlt, wird das Verfahren ohne weitere Kosten abgeschlossen.

In diesem Fall muss das Schreiben nicht beantwortet und zurückgesandt werden.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


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