Falsche Enkel wieder unterwegs!

Stadt Brandenburg an der Havel/ Potsdam-Mittelmark, Beelitz

Überregional

Kategorie
Kriminalität
Datum
13.02.2020

Mehreren Betrüger, die sich anfänglich als Kinder oder Enkel und später als Polizisten ausgaben, versuchten gestern ihr Glück bei mehreren Geschädigten in der Stadt Brandenburg an der Havel und in Potsdam-Mittelmark. Die Anrufer meldeten sich zunächst als Enkel oder Sohn/Tochter der Geschädigten und baten um Bargeld, da sie eine Wohnung käuflich erwerben wollen. Nachdem dies von den Geschädigten verneint wurde, rief kurz darauf ein vermeintlicher Polizeibeamter an, um mitzuteilen, dass das Geld gezahlt werden müsse, damit die verwandte Person freigelassen werde. Gleichzeitig wurden die Geschädigten nach Schmuck- und Wertgegenständen ausgefragt. Die Geschädigten verhielten sich richtig und legten entweder auf, informierten die richtige Polizei unter der Rufnummer 110 oder erfragten den Wahrheitsgehalt der Sachverhalte bei ihren Verwandten. Alle Personen beendeten die Gespräche, bevor es zu einer Geldübergabe kam. Die Polizeibeamten nahmen mehrere Strafanzeigen wegen versuchten Betruges auf.

Tatzeit: Mittwoch, 12.02.2020, ab 12:30 Uhr

Die Polizei rät, sich niemals auf solche oder ähnliche telefonische Auskunftsbegehren, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer, einzulassen. Die Polizei würde Bürger niemals am Telefon auffordern Ihre finanzielle Situation zu schildern, oder Geldverstecke zu verraten.

 

Verhaltensweisen im Überblick:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen.
  • Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen.
  • Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer nicht mit Namen melden, wenn Sie sich als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
  • Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers.
  • Bevor Sie jemanden Ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte Ihre örtliche Polizeidienststelle.
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER POLIZEI!
  • Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei.

    Die erreichen sie unter der Nummer 110!

  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
  • Sind Sie bereits Opfer eines Enkeltricks geworden? Zeigen Sie die Tat unbedingt an. Dies kann helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.
  • Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an die Telekom.
  • Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z.B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände nicht zu Hause, sondern in der Bank oder einem Schließfach auf.

     

    Weitere Hinweise finden Sie unter anderem auch im Bürgerportal der Polizei des Landes Brandenburg unter https://polizei.brandenburg.de/liste/informationen-rund-um-das-thema-betrug/416294.

Verantwortlich:

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Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

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