Wie hoch ist die Besoldung während der Ausbildung / des Studiums?

Tags
Ausbildung
Bewerbung
Informationen
Studium
Datum
06.12.2017

Bei den im Folgenden genannten Beträgen (gültig ab 01/2018) handelt es sich um einen Brutto-Grundbetrag. Durch entsprechende Zulagen kann dieser ggf. erhöht werden. Die genaue Höhe der Bezüge ergibt sich aus den jeweils geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburg.

Ausbildung - mittlerer Dienst

Als Anwärterin oder Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes erhalten Sie einen Grundbetrag von 1205,53 EUR. Sobald Sie die Ausbildung abgeschlossen haben und zur/zum Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister ernannt wurden beträgt Ihr monatliches Einkommen 2279,16 EUR.

Studium - gehobener Dienst

Die monatlichen Bezüge während des Bachelor-Studiums belaufen sich auf 1258,07 EUR. Nach erfolgreicher Ernennung zum Polizeikommissar oder Polizeikommissarin erhalten Sie 2552,69 EUR als Grundbetrag.
 

Verantwortlich:

Hochschule der Polizei
des Landes Brandenburg
Werbe- und Auswahldienst

Bernauer Str. 146
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 850-2222
Telefax: 03301 850-2139
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