Bei den im Folgenden genannten Beträgen (gültig ab 01/2022) handelt es sich um einen Brutto-Grundbetrag. Durch entsprechende Zulagen kann dieser ggf. erhöht werden. Die genaue Höhe der Bezüge ergibt sich aus den jeweils geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburg.
Weiter Informationen zur Besoldung finden Sie hier.
Ausbildung - mittlerer Dienst
Als Anwärterin oder Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes erhalten Sie einen Grundbetrag im ersten Ausbildungsjahr von 1368,37 EUR . Sobald Sie die Ausbildung abgeschlossen haben und zur/zum Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister ernannt wurden beträgt Ihr monatliches Einkommen 2772,04 EUR.
Studium - gehobener Dienst
Die monatlichen Bezüge während des Bachelor-Studiums belaufen sich auf 1421,43 EUR im ersten Studienjahr. Nach erfolgreicher Ernennung zum Polizeikommissar oder Polizeikommissarin erhalten Sie 2 932,13 EUR als Grundbetrag.