Bei den im Folgenden genannten Beträgen (gültig ab 01/2018) handelt es sich um einen Brutto-Grundbetrag. Durch entsprechende Zulagen kann dieser ggf. erhöht werden. Die genaue Höhe der Bezüge ergibt sich aus den jeweils geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburg.
Ausbildung - mittlerer Dienst
Als Anwärterin oder Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes erhalten Sie einen Grundbetrag von 1205,53 EUR. Sobald Sie die Ausbildung abgeschlossen haben und zur/zum Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister ernannt wurden beträgt Ihr monatliches Einkommen 2279,16 EUR.
Studium - gehobener Dienst
Die monatlichen Bezüge während des Bachelor-Studiums belaufen sich auf 1258,07 EUR. Nach erfolgreicher Ernennung zum Polizeikommissar oder Polizeikommissarin erhalten Sie 2552,69 EUR als Grundbetrag.