Anwärter stehen an der Funkstreifenwagentür
Das Bachelor-Studium führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und berechtigt bei Vorliegen der sonstigen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zur Bekleidung aller Ämter der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes. Es bildet damit eine der laufbahnrechtlichen und hochschulrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Master-Studiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei.
Nach erfolgreich absolviertem Bachelor-Studium an der Hochschule der Polizei sind Sie dazu qualifiziert, in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat verantwortlich zu handeln, wissenschaftlich zu arbeiten sowie die für den gehobenen Dienst der Polizei des Landes Brandenburg vorgesehenen Aufgaben professionell zu erfüllen.
Sie studieren bei uns, nicht nur um fachliche Kompetenzen zu gewinnen. Vielmehr möchten wir Sie durch unsere vielfältigen didaktischen Methoden zur fachlichen Fortbildung unter Nutzung erlernter Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens anregen und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge richtig zu verstehen.