Für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten gibt es einen Tatbestandskatalog, der für gleichartige Ordnungswidrigkeiten die gleiche Geldbuße vorsieht. Dies soll eine bundesweit einheitliche Ahndung gewährleisten.
 
                                                        
                                                     
                                                        
                                                     
                                                        
                                                     
                                                        
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Fällen!
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Für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten gibt es einen Tatbestandskatalog, der für gleichartige Ordnungswidrigkeiten die gleiche Geldbuße vorsieht. Dies soll eine bundesweit einheitliche Ahndung gewährleisten.
                    Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle
Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee
Telefon: 03306 750-7600
Telefax: 0331 283 4616 0017
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
                                            
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